Köln/Berlin (ots)
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Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) begrüßt das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG), das gerade Kindern aus sozial benachteiligten Familien bessere Bildungschancen ermöglicht.
Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern haben sich am 6. September 2021 auf Änderungen am Ganztagsförderungsgesetz geeinigt. Damit kann die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter doch noch in dieser Legislaturperiode erfolgen.
Der ASB setzt sich vor dem Hintergrund seines praktischen Engagements in der Schulkindbetreuung für gute Rahmenbedingungen für eine gelingende ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ein und forderte, die bedarfsgerechte und verlässliche, inklusive Ganztagsbetreuung im Grundschulalter endlich einzulösen und eine gute Bildung, Förderung und Betreuung von Kindern im Schulalter umzusetzen.
“Wir sind froh, dass in letzter Minute eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt worden ist und hoffen, dass der Bundesrat dem Einigungsvorschlag nun auch zustimmen wird.”, betont ASB-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Martin Fichtmüller.
Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen. Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.