Sa. Okt 5th, 2024

Berlin / Leipzig (ots) –

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in einer rechtskräftigen und damit abschließenden Entscheidung den Anspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Einsicht in Unterlagen bestätigt, die im Herbst 2015 zu den CO2-Angaben von Modellen der Volkswagen-Gruppe durch Volkswagen dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) ausgehändigt wurden (BVerwG 10 C 2.20).

Betroffen von den möglicherweise falschen CO2-Angaben waren rund 800.000 Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und SEAT. Der damalige Bundesverkehrsminister Dobrindt hatte in einer Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestags am 4. November 2015 mitgeteilt, dass Volkswagen gegenüber dem Ministerium eingeräumt habe, dass die CO2-Werte dieser Fahrzeuge sehr wahrscheinlich zu niedrig angegeben worden sind. Wenige Wochen später ruderte man zurück und teilte der erstaunten Öffentlichkeit mit, dass die CO2-Angaben doch richtig gewesen sein sollen. Um den Wahrheitsgehalt dieser Äußerungen zu überprüfen, hat die DUH das Informationsfreiheitsverfahren geführt. Es geht um die Einsicht in die von VW dem BMVI überreichte Power-Point-Präsentation und einen Vermerk.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: “Wie kann es sein, dass ein dem Volk verpflichteter Bundesverkehrsminister über fünf Jahre hinweg mehrere Gerichtsentscheidungen ignoriert und wichtige Unterlagen unter Verschluss hält? Die Deutsche Umwelthilfe dokumentiert den zunehmenden CO2-Betrug gerade auch bei VW seit Jahren und hat bereits mehrere illegale Manipulationen gerade auch bei Spritverbrauchs- und damit CO2-Werten aufgedeckt und veröffentlicht. Wir sind gespannt, welche möglicherweise weiteren rechtswidrigen Tricks und Praktiken VW den Behörden in seiner ursprünglichen Selbstanzeige gemeldet hat, für deren Geheimhaltung heute vor Gericht insgesamt sechs VW-Vertreter mit tatkräftiger Unterstützung des BMVI aber schlussendlich erfolglos gekämpft haben. Ich fordere Andreas Scheuer auf, uns nun sofort die VW-CO2-Unterlagen auszuhändigen.”

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertreten hat: “Das Interesse der Öffentlichkeit an einer transparenten Aufklärung solcher Vorgänge ist von hohem Gewicht. Das hat das Gericht klargestellt. Die heutige Entscheidung hat daher grundsätzliche Bedeutung für das Informationsfreiheitsrecht. Es wird Behörden, die bei der Akteneinsicht auf Zeit spielen wollen, zukünftig schwer fallen, den gerichtlichen Instanzenzug auszureizen. Rechtsmittel gegen stattgebende Urteile werden deutlich seltener zugelassen. Die Verfahren verkürzen sich. Das ist zu begrüßen.”

Das Verfahren steht im engen Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren zur Einsicht in Akten der vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten “Untersuchungskommission Volkswagen”. Die nach jahrelangem Rechtsstreit zugänglich gemachten Unterlagen hatte die DUH in der vergangenen Woche der Öffentlichkeit vorgestellt.

Link:

Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: https://www.bverwg.de/de/pm/2021/25

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
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