Die Baulast: Inhalt, Hintergründe und Beantragung
Ein Bauvorhaben bedarf der behördlichen Bewilligung auf Basis baurechtlicher Bestimmungen. Es kommt jedoch vor, dass auf dem Baugrundstück keine baurechtskonformen Voraussetzungen herrschen. Dann kann durch die teilweise Mitnutzung eines angrenzenden Grundstückes die Zustimmung dennoch bewirkt werden. Dies erfordert die Eintragung einer Baulast durch den benachbarten Besitzer. Die Rechtsgrundlage richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO).
Zur Veranschaulichung:
Der Nachbar gestattet dem Bauherrn durch die Bekundung einer Baulast
a)die Zufahrt über sein eigenes Grundstück, da das Baugrundstück nicht an einer öffentlich zugänglichen Straße liegt,
b)bei fehlender Abstandsfläche die Ausdehnung auf sein eigenes Grundstück, da die Bedingungen für Abstandflächen auf dem Baugrundstück nicht gegeben sind,
c)die Einrichtung notwendiger Stellplätze für Pkw auf seinem eigenen Grundstück, weil diese auf dem Baugrundstück nicht oder nicht in ausreichendem Maße gestaltet werden können.
Baulasten beinhalten nicht nur die Durchführung oder Duldung, sondern auch die Unterlassung von bestimmten – auf das Grundstück bezogenen – Maßnahmen und erfordern eine entsprechende Beantragung des benachbarten Grundstückseigentümers.
Bei Genehmigung übernimmt dieser für das belastete Grundstück aus freien Stücken eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Trotz der Freiwilligkeit ist eine Aufhebung nur durch Verzicht der Baubehörde möglich. Diese kann auf der Ausführung der Baulast bestehen und diese im Zweifelsfalle zwangsweise einfordern. Bei einem Verkauf hat der Käufer die aus der Baulast resultierenden Verpflichtungen zu übernehmen.
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis geführt
Dieses Verzeichnis obliegt der Bauverwaltung des entsprechenden Landes (§ 83 Abs. 4 MBO) – es besteht außerhalb des Grundbuchs. Jeder Baulast wird als Ordnungsmerkmal eine Nummer zugeordnet, unter der sie eingesehen werden kann.
Auskünfte über bestehende Baulasten erteilt Ihnen das Baulastenverzeichnis Essen. Dort können Sie Baulasten auch eintragen bzw. löschen lassen.
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