Mi. Okt 9th, 2024

Bei etwa 90 Prozent dieser Anbieter wurde es ermöglicht, verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliches Rezept zu ordern. Eine gleichlautende Erkenntnis lieferte eine Untersuchung des US-amerikanischen National Center on Addiction and Substance Abuse (CASA). Von den 365 überprüften Internet-Apotheken versendeten rund 85 Prozent Medikamente wie Ritalin und Valium ohne erforderliches Rezept. Erschreckenderweise wiesen 42 Prozent der Anbieter Kunden sogar unaufgefordert darauf hin, dass es mit der Rezeptpflicht nicht allzu genau genommen wird. Immerhin boten 45 Prozent Online-Sprechstunden an. In 13 Prozent der getesteten Online-Apotheken wurde das Thema Rezept überhaupt nicht angesprochen. Die Tester bemängelten insbesondere die fehlende Kontrolle, die es sogar Kindern und Jugendlichen ermöglichen würde, an suchterzeugende Substanzen zu gelangen.

Auch in Deutschland nimmt der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten in unerwartetem Ausmaß zu, insbesondere im Bereich von Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln. Medienberichten zufolge suchen Kunden besonders häufig nach Medikamenten aus der Wirkstoffgruppe der Benzodiazepine, sofern sie nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Eine Google-Suche nach dem Schlüsselwort “Valium ohne Rezept” ergibt etwa 400.000 Ergebnisse, wobei der Marktführer Online-rezeptfrei.net mit zwei Einträgen auf den ersten beiden Plätzen steht, gefolgt von mehreren kleineren Anbietern, die sich ebenfalls auf den deutschen Markt spezialisiert haben.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) prangert seit Jahren die Missstände im Online-Medikamentenhandel an und fordert ein vollständiges Verbot. Das Bundesministerium für Gesundheit hingegen steht auf der Seite der Versandhändler und ermöglichte 2004 eine Freigabe unter bestimmten Bedingungen. Damit ist in Deutschland der Handel mit freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und rezeptpflichtigen Medikamenten auch im Internet erlaubt. Diese Entscheidung folgte der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs, der in einem Urteil von Dezember 2003 feststellte, dass der grenzüberschreitende Arzneimittelversand grundsätzlich mit europäischem Recht vereinbar sei. Das Landgericht Frankfurt bestätigte mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 schließlich die Zulässigkeit des Versands verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland. Der führende Medikamentenhändler auf dem deutschen Markt, Online-rezeptfrei.net , sieht sich durch derartige Gerichtsurteile in seiner Praxis bestätigt. Bei Bestellungen in dieser Versandapotheke werden grundsätzlich keine Rezepte angefordert, da diese laut den Betreibern nicht effektiv zu kontrollieren seien. Im Gegensatz zu Betäubungsmittelrezepten sind herkömmliche Arztrezepte weder fälschungssicher noch in einer zentralen Datenbank registriert. Dennoch schätzt das Unternehmen, dass missbräuchliche Bestellungen weniger als 1 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen.

Ärzte und Apotheker stehen vor der Herausforderung, der immer einfacheren Verfügbarkeit von Medikamenten durch bessere Information und Aufklärung der Patienten entgegenzuwirken. Zumindest hat sich ihre schlimmste Befürchtung bisher nicht bewahrheitet: Die Anzahl der medikamentenabhängigen Patienten ist seit dem Aufkommen der Online-Apotheken nicht wie erwartet gestiegen, sondern stagniert seit Jahren auf mittlerem Niveau.

Weitere Infos zum Thema Valium ohne Rezept finden Sie hier:

Apotheke am Bahnhof Rödelheim

Breitlacherstraße 78, 60489 Frankfurt am Main

Mail: apoambahnhoffrankfurt@gmail.com

Website: https://online-rezeptfrei.net/valium-ohne-rezept/

 

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