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Der CDU-Wirtschaftsrat Schleswig-Holstein hat seine Partei vor einem falschem Richtungsentscheid beim Grundsteuermodell gewarnt. „Die CDU kann und darf nicht die Hand reichen für eine vermögensabhängige und rechtsunsichere Grundsteuer“, erklärt der Landesvorsitzende Dr. Christian von Boetticher. „Eine Vermögenskomponente hat in der Grundsteuer verfassungsrechtlich nichts zu suchen und dürfte schnell gerichtlich beklagt werden. Das Modell unseres Bundesfinanzministers, der zugleich Kanzlerkandidat für die SPD ist, wäre für das Eigentum in Deutschland ein weiterer Sargnagel.“
Dazu erklären Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen und Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein:
„Wir teilen die Kritik des CDU-Wirtschaftsrates an dem Plan der Kieler Jamaika-Koalition, bei der Grundsteuerreform das Bundesmodell zu übernehmen. Wir fordern die Landes-CDU und die CDU-Landtagsfraktion auf, sich klar gegen eine Vermögenssteuer zu positionieren.
Ministerpräsident Daniel Günther, der zugleich CDU-Landesvorsitzender ist, muss hier endlich ein Machtwort sprechen und beweisen, dass die CDU in Schleswig-Holstein nicht ihren wirtschaftspolitischen Markenkern aufgibt. Das wäre aber der Fall, wenn sie Heinold erlaubt, eine Art Vermögenssteuer einzuführen.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin will mit dem Kopf durch die Wand und ignoriert dabei, dass immer mehr Bundesländer klüger agieren. Hamburg hat ein vernichtendes Urteil über den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz präsentierten Reformvorschlag getroffen. Das Bundesmodell sei schwer administrierbar, verfassungsrechtlich bedenklich, fördere die Segregation in den Wohnquartieren und könne fortlaufend zu steigenden Mietnebenkosten führen, erklärte die Hamburger Finanzverwaltung.
Genau dieses Modell will das Kieler Finanzministerium aber nun in Schleswig-Holstein zu geltendem Recht machen. Dabei hatte selbst der Landesrechnungshof im August vergangenen Jahres in Bezug auf die Grundsteuerreform festgestellt: ‚Die Finanzämter des Landes sind auf diese umfassende Neubewertung weder technisch noch personell vorbereitet: Bereits jetzt schieben die Bewertungsstellen einen Berg von 56.000 unerledigten Fällen vor sich her. Erschwerend kommt in Schleswig-Holstein dazu, dass sich das Finanzministerium für eine Bewertungsmethode entschieden hat, die noch zusätzlichen Arbeitsbedarf schafft.‘