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(Mynewsdesk) FGH, 2017 – Mit seinem Motto „Akustische Vielfalt in Deutschland“ verweist der diesjährige Tag gegen Lärm am 26.04.2017 auf die große Bandbreite von Einflüssen, die Geräusche auf Leben und Alltag haben. Auf der einen Seite gibt es nützliche und angenehme Klänge, die wir mit Kommunikation, Orientierung und Musikgenuss verbinden, andererseits kennt jeder Krach und Lärm, was ganz eindeutig als nervig und lästig empfunden wird. Sowohl die positiven als auch die negativen Effekte der unterschiedlichen Schallereignisse sind in vielen Bereichen wissenschaftlich erwiesen. Den Ohren und dem Hören kommt daher eine extrem weitreichende Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden zu.

„Die zahlreichen unterschiedlichen Auswirkungen von Lärm auf Konzentration, Gedächtnisleistung und Wohlbefinden machen deutlich, wie immens wichtig es ist, sein Gehör zu schützen und damit nachhaltig zu erhalten“, sagt Burkhard Stropahl von der  Fördergemeinschaft Gutes Hören (http://www.fgh-info.de) und rät dazu, neben Lärmschutz und –vermeidung in regelmäßigen Abständen die eigene Hörleistung bei einem der bundesweit rund 1.500 Partnerakustiker der FGH vorsorglich überprüfen zu lassen.

Schon bei einem Lärmpegel von rund 80 Dezibel bei einer Belastungsdauer von etwa 40 Stunden pro Woche besteht die Gefahr eines bleibenden Hörschadens. Nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung, kurz „LärmVibrationsArbSchV“ ist dies der gesetzliche Grenzwert, ab dem an Arbeitsplätzen mit entsprechender Lärmexposition Gehörschutz getragen werden muss. Denn die berufsbedingte Schwerhörigkeit zählt zu den statistisch am häufigsten erfassten Berufskrankheiten. Hohe Lautstärken werden demgegenüber auch in der Freizeit erreicht: sogar 100 Dezibel und mehr sind beim Musikhören über Kopfhörer, in Diskotheken oder bei Rockkonzerten keine Seltenheit. Die Schmerzschwelle liegt abhängig von der Tonhöhe bei 120 bis 130 Dezibel. Eine kurzzeitige Belastung reicht dann schon aus, um einen irreversiblen Hörschaden zu verursachen.

Doch auch unauffälligere Lärmereignisse, wie etwa die Dauergeräuschkulisse in Großraumbüros, stellen eine Gefahr für die Ohren dar. Schon bei einem permanenten Lautstärkepegel von etwa 40 Dezibel können Konzentrations- und Hörstörungen auftreten. Daher ist grundsätzlich zu beachten: Lärmeinwirkungen möglichst aus dem Weg gehen, bei Bedarf Gehörschutz nutzen und den Ohren Ruhepausen gönnen, wenn es dann doch mal lauter geworden ist.

Grundsätzlich gilt: Das Risiko ist umso größer, je stärker die Belastung ausfällt und je länger sie andauert. Meistens summieren sich dann über einen längeren Zeitraum viele kleine Hörschäden, die jeder für sich kaum bemerkt werden. Die Betroffenen gewöhnen sich dabei unmerklich an eine immer schlechtere akustische Verarbeitung des Gehörten. Der Vorsorge kommt deshalb im Hinblick auf die Hörgesundheit größte Bedeutung zu. Die Hörexperten der Fördergemeinschaft Gutes Hören empfehlen regelmäßige Überprüfungen der persönlichen Hörleistung, um die Folgen von Hörschäden zu verhindern. Diese vorsorglichen Hörtests bieten die Partnerakustiker der Fördergemeinschaft Gutes Hören grundsätzlich kostenlos an. Informationen und kompetente Beratung inklusive. Die FGH Hörgeräteakustiker sind zu erkennen am Ohrbogen mit dem Punkt und zu finden unter  www.fgh-info.de (http://www.fgh-info.de/)

Eine gute Gelegenheit für den kostenlosen Ohrencheck bietet darüber hinaus die bundesweite FGH Hörtour: Von April bis Oktober 2017 sind die Hörbotschafter der Fördergemeinschaft Gutes Hören mit drei voll ausgestatteten Hörmobilen deutschlandweit auf öffentlichen Plätzen unterwegs. Neben Informationen rund um das gute Hören stehen kostenlose Hörtests im Mittelpunkt. Sie werden von den örtlichen FGH Partnerakustikern fachgerecht in der schallgedämpften Kabine des Hörmobils durchgeführt. Termine und Orte zur FGH Hörtour im Internet:  www.fgh-info.de (http://www,fgh-info.de)

Verwendung und Nachdruck des Textes honorarfrei mit Quellennachweis: “FGH”

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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