Fr. Okt 4th, 2024

Es hat einige Jahre gedauert aber nun ist es amtlich: die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wird am 01. August 2017 endgültig in einer vereinheitlichten und verbindlichen Form in Kraft treten. Nutzer von DENIOS (http://www.denios.de) Auffangwannen stehen jetzt und zukünftig auf der sicheren Seite.

Die wichtigsten Inhalte der AwSV
In der neuen AwSV sind die bislang 16 Länderverordnungen in Deutschland zu einer einheitlichen Verordnung zusammengefasst worden. Eine Grundanforderung gemäß der neuen AwSV besteht darin, dass Behälter, in denen sich wassergefährdenden Stoffe befinden, während der gesamten Betriebszeit dicht sind. In den meisten Fällen sind diese Behälter Fässer oder IBC. Der Betreiber muss dafür sorgen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Außerdem muss er Maßnahmen treffen, um eine Gewässerschädigung abzuwenden. Besonders beim Umgang mit Gefahrstoffen bedeutet das konkret: es muss Einrichtungen geben, die bei einem Unfall auslaufende wassergefährdende Stoffen ohne menschliches Zutun zurückhalten.

Sicherheit rundum gedacht
Eine Auffangwanne ist klassischer Weise eine solche “Einrichtung” zur Rückhaltung wassergefährdender Substanzen. Bereits bei der Herstellung des hauseigenen Auffangwannen-Sortiments legt DENIOS größten Wert auf die Einhaltung geltender Normen und Gesetze. Aus diesem Grund entsprechen DENIOS Auffangwannen bereits jetzt den Anforderungen der AwSV und bieten somit heute und in Zukunft die bestmögliche Sicherheit für Kunden. Anlagen, die sich bereits im Bestand des Betreibers befinden, unterliegen je nach Größe und Komplexität den vor dem Inkrafttreten der AwSV geltenden Bestimmungen. Im Zweifelsfall helfen örtliche Behörden oder der DENIOS Fachberater weiter. Der hilft auch bei der Auswahl der richtigen Auffangwanne.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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