Der erste Diesel-Abgasskandal bei Volkswagen um den Motor EA189 ist längst in Dieselgate 2.0 übergegangen. Im Mittelpunkt steht dabei der Motor EA288. Dazu hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer VW am Landgericht Freiburg (Az. 6 O 224/20) am 17. Dezember 2020 eine Niederlage beigebracht. Der Besitzer eines Golf VII 2.0 TDI erhält Schadensersatz, weil VW ihn vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB geschädigt hat. Der Abgasskandal ist für VW trotz zahlreicher Urteile des Bundesgerichtshofes noch nicht zu Ende. Neben Dieselgate 2.0 ist auch der Skandal um den Motor EA189 nicht ausgestanden. Erstens ist nichts verjährt. Zweitens gibt es Indizien, wonach das Software-Update zum EA189 unzulässig ist. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern im kostenlosen Online-Check zur anwaltlichen Beratung. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.
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Landgericht sieht im EA288 eine Prüfstandserkennung verbaut
Mit einer Medienkampagne auf der Firmen-Website versucht VW, Stimmung gegen Verbraucheranwälte zu machen. Letztlich wirkt die Website scheinheilig und wie das Pfeifen im Wald. Denn anders als VW behauptet, wachsen die Chancen der Verbraucher enorm, ihre Ansprüche gegen den Autobauer vor Gericht durchzusetzen. Bereits zwei Oberlandesgerichte haben VW zum EA288 verurteilt. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt monatlich an. Jüngstes Beispiel ist das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gewonnene Verfahren vor dem Landgericht Freiburg. Hier die Eckdaten zum verbraucherfreundlichen Urteil:
Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende
Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen: