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Eine böse Niederlage im Diesel-Abgasskandal hat BMW am Oberlandesgericht Köln hinnehmen müssen. Der 19. Senat stellte mit Urteil vom 28. Mai 2021 fest, dass die Beteiligung von BMW am Abgasskandal schlüssig vorgetragen worden ist (Az. 19 U 134/20). Das Gericht kassierte ein Urteil des Landgerichts Köln. Die Ansprüche auf Schadensersatz gegen BMW wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen müssen von der ersten Instanz im Sinne des Urteils erneut geprüft werden. Das OLG ließ keine Revision zu. Für die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH stellt das Urteil einen Meilenstein im BMW-Skandal dar. Die Chancen der Verbraucher, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, sind enorm gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt.
BGH-Urteil ebnet Weg für die Verurteilung von BMW
Im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG und der BMW AG sind Klagen an Landgerichten jahrelang mit dem Hinweis abgebügelt worden, die Klägeranwälte argumentieren ins Blaue hinein und geben sich Spekulationen hin. Die Autobauer mussten nur erzählen, es gebe keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in der Abgasreinigung ihrer Motoren und schon war die Klage vom Tisch. Mit dieser Unart hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 aufgeräumt. Der BGH widersprach damals dem OLG Celle und wertete diese beliebte Vorgehensweise der Gerichte als Verfahrensfehler (Az. VIII ZR 57/19). Der Kläger könne keine genauen Sachkenntnisse darüber haben, wie der streitgegenständliche Motor mit seinem Abgaskontrollsystem funktioniere. Er habe jedoch genügend Anhaltspunkte vorgetragen, auf die er letztlich seinen Vorwurf stützt, sein Fahrzeug sei in zweifacher Hinsicht mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Und die beklagten Autobauer müssten sich schon mehr einfallen lassen, als die Manipulation nur zu leugnen. Ihrer sekundären Darlegungslast müssten die Beklagten anständig nachkommen.
Seit diesen Äußerungen hagelt es Beweisbeschlüsse vor Gerichten und auch Verurteilungen. Besonders die Daimler AG wird derzeit zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Und jetzt hat es am OLG Köln auch BMW erwischt. Eine echte Zeitenwende in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das aktuelle Urteil gegen BMW kurz zusammen: