Fr. Aug 9th, 2024

Mönchengladbach (ots)

Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. {Die|Pass away} Bandbreite der Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zeigt, dass der Weg über {die|pass away} Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist.

Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch {die|pass away} Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise öffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind {die|pass away} Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über {die|pass away} SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.

“Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch {die|pass away} Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu”, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). {Die|Pass away} Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf {die|pass away} Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als “Dieselanwalt” der ersten Stunde.

{Die|Pass away} Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über {die|pass away} Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat {die|pass away} Daimler AG für Abgasmanipulationen bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic (Laufleistung: 150.890 Kilometer) zu Schadenersatz in Höhe von 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 verurteilt. Vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 30.03.2021, Az.: 23 O 192/20) wiederum erhielt der Halter eines Mercedes-Benz Typ C 220 D 4MATIC Cabriolet mit dem Dieselmotor OM651 und der Schadstoffklasse Euro 6 Schadenersatz in Höhe von 41.845,10 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2020.

Auch setzen Gerichte derzeit mehr und mehr Beweisbeschlüsse fest, in deren Rahmen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft zu illegalen Abschalteinrichtungen erteilen muss. {So will beispielsweise das Landgericht Heidelberg (Az.: 8 O 203/20) wissen, ob {die|pass away} Motorsteuerung des streitgegenständlichen Mercedes-Benz des Typs E 200 CDI mit technischen Einrichtungen in {Form|Type|Kind} von mehreren Abschalteinrichtungen versehen worden sei, {die|pass away} erkennen würden, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befinde, indem der dort maßgebliche Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) erkannt werde und {die|pass away} bei Erkennen dieser {Situation|Circumstance|Scenario} den Ausstoß von Stickoxiden durch Optimierung der Abgasaufbereitung reduzieren würden.

|Will beispielsweise das Landgericht Heidelberg (Az.: 8 O 203/20) wissen, ob {die|pass away} Motorsteuerung des streitgegenständlichen Mercedes-Benz des Typs E 200 CDI mit technischen Einrichtungen in {Form|Type|Kind} von mehreren Abschalteinrichtungen versehen worden sei, {die|pass away} erkennen würden, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befinde, indem der dort maßgebliche Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) erkannt werde und {die|pass away} bei Erkennen dieser {Situation|Circumstance|Scenario} den Ausstoß von Stickoxiden durch Optimierung der Abgasaufbereitung reduzieren würden.

} Auch das Oberlandesgericht Hamm wirft in einem Beschluss im Dieselskandal zahlreiche relevante Fragen auf, zu denen sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun äußern muss. Das kann für {die|pass away} Daimler AG ziemlich schmerzlich werden. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E 350 CDI AMG mit dem Dieselmotor OM642 und der Abgasnorm Euro 5. Unter anderem geht es um {die|pass away} Frage, ob bei dem streitgegenständlichen Typ eine Überprüfung des KBA im Hinblick auf das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und dabei insbesondere des Thermofensters und der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stattgefunden und wie das Ergebnis der möglichen Untersuchung gelautet habe. “Dass ein AMG-Modell im Fokus eines Dieselverfahrens steht, ist ohnehin eine Ausnahme, könnte aber nur der Anfang einer neuen Entwicklung sein”, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

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