Arbeitnehmerdatenschutz ist ein Pflichtthema für Betriebsräte. Wenn es aber darum geht, ganz praktisch sensible Daten zu schützen, stellt sich schnell die Frage nach der konkreten Umsetzung. Was sind die Rechtsgrundlagen, auf welche Daten darf der Arbeitgeber zugreifen und – vor allem – wie lassen sich Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten durch betriebliche Vereinbarungen klipp und klar regeln?
Unter dem Titel “Arbeitshilfen digital” erscheint im Bund-Verlag jetzt eine neue Reihe für die praktische Betriebsratsarbeit. Das erste “Paket” stellt zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz erprobte Musterbetriebsvereinbarungen und Schreiben zum direkten und einfachen Download zur Verfügung.
Ob Mobile Arbeit, Smartphone-Nutzung, digitale Zeiterfassung und Personalakte oder Mitarbeiterkontrolle: Insgesamt enthält die digitale Sammlung 20 Betriebsvereinbarungen und weitere Musterschreiben an den Arbeitgeber im Word-Format, die sich direkt auf die individuellen Bedürfnisse anpassen lassen. Ergänzend dazu kann der Nutzer auf eine verständlich geschriebene Kurzeinführung zum Arbeitnehmerdatenschatz aus Sicht des Betriebsrats zugreifen.
Alle digitalen Mustertexte sind durch renommierte Experten rechtlich sorgfältig geprüft und auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. In Kürze erscheinen in der Reihe “Arbeitshilfen digital” weitere Betriebsvereinbarungen und Muster zu den ebenfalls regelungsintensiven Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz und Arbeitszeit.
Zum Download (http://www.bund-verlag.de/shop/arbeits-und-sozialrecht/arbeitshilfen-digital-arbeitnehmerdatenschutz.html)
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Christof Herrmann
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