So. Nov 17th, 2024

Laura K. aus Potsdam:
Bald steht die Führerscheinprüfung meiner Tochter an. Sie möchte zusätzlich zu den Fahrstunden üben. Ist das zum Beispiel auf einem leeren Parkplatz erlaubt?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Kurz gesagt: Nein. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht erlaubt. Dies gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Die Gerichte haben seit Jahren immer wieder entschieden, dass auch Parkplätze, etwa von Supermärkten, dazuzählen. Sie gehören zwar einem privaten Eigentümer, gelten aber als öffentlich, sobald sie für die Allgemeinheit zugänglich sind (so zum Beispiel der Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az. 4 StR 165/17). Wer also auf dem leeren Parkplatz eines Geschäfts nach Feierabend herumkurvt, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat. Darauf steht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann das Gericht eine zeitlich befristete Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis verhängen. Auch Halter eines Fahrzeugs machen sich strafbar, wenn sie einer Person ohne Führerschein das Fahren mit ihrem Auto erlauben. Wollen Fahrschüler außerhalb der Fahrstunden üben, empfehlen sich Verkehrsübungsplätze. Dazu muss der Fahrer je nach Platz mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein und eine Person mit gültigem Führerschein als Beifahrer dabeihaben. Oft können die Autobesitzer dort eine Tages-Haftpflichtversicherung abschließen, um eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung zu vermeiden, falls es zu einem Schaden kommt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.316

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Dr. Claudia Wagner
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

claudia.wagner@ergo.de

http://www.ergo.com

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar