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Kehl, 17.12.2019 – Die ECG Energie Consulting GmbH, Kehl, hat jetzt ihren Energie-Meldefristenkalender 2020 veröffentlicht. Kostenfrei und detailliert bietet das bewährte Tool eine schnelle Übersicht über sämtliche energiewirtschaftlichen Termine des kommenden Jahres, die Unternehmen zwingend im Blick behalten müssen, wenn sie die vom Gesetzgeber z.B. über Sondertatbestände und Härtefallregelungen vorgesehenen Einsparmöglichkeiten bei den Energiekosten nutzen möchten. Bei Nutzung aller Möglichkeiten lassen sich so Umlagen, Steuern und Abgaben um bis zu 40 Prozent reduzieren. Mit dem Kalender werden die Unternehmen frühzeitig an die auch in diesem Jahr deutlich stärker sanktionierten Fristen erinnert und erhalten außerdem Orientierung, worauf jeweils zu achten ist. Damit ersparen sie sich nicht nur die aufwendige Recherche bei unterschiedlichsten Behörden, sondern verfügen über ein einfach, verlässlich und auch mobil nutzbares Meldefristenmanagement, das sich inklusive einer Erinnerungsfunktion zudem mühelos in sämtliche Kalenderprogramme importieren lässt und bei Bedarf zusammen mit den Experten der ECG in einem persönlichen “ECG Quick Check” noch weiter optimieren lässt: https://termine.energie-consulting.com.

Wer jederzeit auch im Detail auf Nummer sicher gehen möchte, dass er im Dschungel der knapp 40 geltenden Fristen keine attraktiven Einsparmöglichkeiten verpasst oder wegen mangelnder Gesetzeskonformität sogar eine der empfindlichen Strafen wie etwa einer Erhöhung von Umlagen riskiert, dem bietet die ECG mit dem “ECG Duty & Tax-Audit” schnelle, kompetente und auf den jeweiligen Einzelfall exakt zugeschnittene Hilfe. Energieexperte Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG: “Die Unternehmen stehen immer wieder vor der Herkulesaufgabe, mehr und unterschiedlichste Fristen und Voraussetzungen einhalten zu müssen, wenn sie die vom Gesetzgeber eigentlich gut gemeinten Entlastungsmöglichkeiten auch tatsächlich nutzen möchten. Besonders herausfordernd wird es dann dort, wo es komplexere Energieversorgungsstrukturen gibt. Das gilt für verschachtelt organisierte Unternehmen, bei denen häufig Mitarbeiter von Personal- oder Tochtergesellschaften an den Standorten beschäftigt sind und Strom verbrauchen. Aber auch für Organisationen wie Krankenhäuser, wo es verschiedenste Abnahmestellen und Stromweiterleitungen an beispielsweise angeschlossene Apotheken, Küchen oder Ärzte gibt. Wenn dann, wie in solchen Fällen häufig, noch Eigenstromerzeugungsanlagen hinzukommen, wird die Sache wegen der umfangreichen Mess- und Meldepflichten vollends kompliziert. Um auch in solchen Situationen gesetzeskonform zu handeln und alle Kostenvorteile realisieren zu können, ist es deshalb wichtig, dass man die verschiedensten Dinge immer im Blick behält und organisiert abarbeitet. Das ECG Duty & Tax-Audit setzt genau hier an: Unsere Energieberater analysieren in einem ersten Schritt zusammen mit dem Unternehmen die konkrete Situation vor Ort und geben Anleitung zur korrekten Messung der selbstverbrauchten, weitergeleiteten und ggf. eigenerzeugten Strommengen. Weiterhin wird durch das Audit umfassend geprüft, welche Härtefälle von den Unternehmen genutzt werden können, um die Energiekosten zu reduzieren. Darauf aufbauend erstellen unsere Energieexperten einen umfassenden Bericht, der die Versorgungssituation mitsamt allen relevanten gesetzlichen Hintergründen exakt zusammenfasst. Endergebnis ist schließlich ein für die Kunden maßgeschneiderter und leicht zu nutzender Meldefristenplan, der die für sie individuell geltenden Termine, die jeweils zu meldenden Daten sowie alle Pflichten und Zuständigkeiten sowie Einsparungspotenziale enthält. So bleiben keine Fragen offen und jeder weiß exakt, was wann und wo zu tun ist, um gesetzeskonform unterwegs zu sein und maximal zu sparen.”

Weitere Informationen zu Inhalten und Ablauf des “ECG Duty & Tax-Audit” erhalten Interessenten unter folgendem Link: https://www.energie-consulting.com/duty-tax-audit/ oder
der Telefonnummer +49 78 54 / 98 75-0.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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