>>> Zu spätes Handeln kann teuer werden
>>> Audit kann zusätzliche Einsparmöglichkeiten aufdecken
Kehl, 24.01.2019 – Alle größeren Unternehmen müssen 2019 erneut ein Energieaudit durchführen. Hierauf macht die unabhängige Energieberatung Energie Consulting GmbH (ECG) aus Kehl aufmerksam. Gesetzliche Grundlage ist das seit April 2015 geltende Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), das alle vier Jahre ein Audit vorschreibt. Wer es nicht schafft, das verpflichtende Audit fristgerecht abzuschließen, dem drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die ECG empfiehlt daher, die Durchführung des Audits schon im ersten Quartal in die Wege zu leiten. So lassen sich unnötige Strafen vermeiden und zusätzliche Energieeinsparpotentiale schon frühzeitig erkennen.
Betroffen von der erneuten Auditpflicht sind grundsätzlich alle Unternehmen und deren Betriebsstätten, die nicht als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) eingestuft sind, und deren letztes Audit länger als drei Jahre zurück liegt. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, die bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) eingerichtet haben. Das Audit muss von einer qualifizierten und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Person durchgeführt werden (siehe § 8b EDL-G). Die Audits sowie die Einhaltung der Fristen werden vom BAFA stichprobenartig überprüft.
Der Aufwand für die jetzt anstehenden Folgeaudits ist dabei beträchtlich: Der Gesetzgeber fordert, dass Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten jetzt solche heranziehen, die bislang nicht untersucht wurden. Auch dürfen keine Zeiträume analysiert werden, die bereits Grundlage vorheriger Audits waren. Dr. Wolfgang Hahn, Geschäftsführer der ECG, rät deshalb zur Eile: “Erfahrungsgemäß wird die Nachfrage nach Auditierungen in der zweiten Jahreshälfte steigen. Es gibt zudem nur wenige qualifizierte Auditoren, und die Folgeaudits bleiben aufwändig. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Unternehmen das Audit bei zu spätem Beginn nicht fristgerecht fertigstellen können. Da das BAFA streng kontrolliert, drohen empfindliche Strafen. Wer sich rechtzeitig kümmert, ist auf der sicheren Seite und kann dieses Risiko abwenden.”
Außerdem spricht laut Hahn noch ein weiterer Punkt für das schnellstmögliche Angehen der Audits: “Dadurch, dass die Unternehmen soweit möglich neue Daten heranziehen müssen, bietet dies den Unternehmen die große Chance, zusätzliche Energieeinsparpotentiale aufzudecken. Je eher man dies macht, desto mehr lässt sich letztlich sparen.”
Weitere Informationen zur Energieauditpflicht und den Beratungsangeboten der ECG erhalten Interessenten unter folgendem Link: https://www.energie-consulting.com/energiedienstleistungsgesetz/ oder unter der Telefonnummer +49 78 54 / 98 75-0.
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