stromkostenintensive Unternehmen können bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Begrenzung/Reduzierung der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) beantragen. Auch die KWKG-Umlage sowie Offshorenetzumlage wird mit einem entsprechenden EEG- Begrenzungsbescheid dann entsprechend reduziert. first energy, ein externer Energiedienstleister hat ein Tool entwickelt, mit dem Sie schnell selbst prüfen können, ob Sie von Reduzierungen profitieren können. Schnelligkeit ist gefragt, denn die Antragsstellung erfolgt jeweils bis zum 30.06. eines Jahres für die Begrenzung im Folgejahr.
Um die EEG-Antragsstellung erfolgreich zu absolvieren und den EEG-Begrenzungsbescheid zu erhalten sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen:
Neben der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wirtschaftszweig und einem Verbrauch über 1.000.000 kWh muss die Stromkostenintensität einen bestimmten Wert überschreiten. Die Stromkostenintensität stellt dabei das Verhältnis von maßgeblichen Stromkosten sowie der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens dar.
Das kostenlose Tool von first energy gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Stromkostenintensität zu ermitteln und somit einfach und schnell selbst zu prüfen, inwieweit eine Antragsstellung für Sie in Frage kommen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen eine Antragsstellung erst ab einem Verbrauch von ca. 1.750.000 kWh, denn erst dann ist der Antrag auch wirtschaftlich sinnvoll.
Das kostenfreie Tool zur EEG Schnellprüfung ist unter dem folgenden Link für Sie bereitgestellt:
https://first-energy.net/eeg-antragsverfahren/eeg-reduzierung-schnelltest
first energy unterstützt zahlreiche Kunden bei allen Energieangelegenheiten. Als Energiedienstleister sind wir seit 2001 am Markt aktiv und wissen worauf es im Energiebereich ankommt. Lassen auch Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen und sprechen Sie uns unverbindlich an. Gerne stehen wir Ihnen bei der Prüfung zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Seite und unterstützen Sie punktuell oder vollumfänglich bei der EEG-Antragsstellung.
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