In den letzten Tagen und Wochen haben die Stromlieferanten und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Schreiben zur zukünftigen Abwicklung der EEG-Umlage an ihre Kunden rausgeschickt. In Kurzform: Die Unternehmen müssen sich nun selbst um die Abrechnung der EEG-Umlage kümmern.
Wenn ein stromintensives Unternehmen von einer Reduzierung der EEG-Umlage profitierte, wurde die reduzierte EEG-Umlage bislang über die normale Stromrechnung vom Stromlieferanten in Rechnung gestellt. Der Lieferant hat die EEG-Umlage dann an den ÜNB weitergeleitet. Mit Beginn des neuen Jahres 2017 passiert dies nun nicht mehr automatisch, sondern die Unternehmen sind verpflichtet ihre Umlage direkt mit dem Übertragungsnetzbetreiber zu verrechnen.
Dies bedeutet für die Kunden einen erheblichen Mehraufwand. Sie müssen sich zunächst für die Abwicklung ihrer EEG-Umlage bei ihrem zuständigen ÜNB (in Deutschland gibt es die vier: 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT) registrieren. Des Weiteren müssen sich die Unternehmen bei der Bundesnetzagentur anmelden. Monatlich müssen sie eine Prognose über ihre Strommengen abgeben (bis zum 20. eines Monats) und eine Jahresmeldung (bis zum 31.05 des Folgejahres) machen. Für die Jahresmeldung wird ein Wirtschaftsprüfertestat als Nachweis benötigt.
Ist den Unternehmen dieses Verfahren zu aufwändig, besteht auch die Möglichkeit first energy (http://first-energy.net/blog/eeg-umlage-2017-was-sich-aendert) als Dienstleister einzuschalten. first energy übernimmt den lästigen, aber nötigen Papierkram für die Kunden und diese können Zeit und Geld einsparen. Die Dienstleistung von first energy beinhaltet folgende Leistungen:
– Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
– Registrierung beim Online-Portal des zuständigen Netzbetreibers
– Fristgerechte Meldung der monatlichen Prognosemengen
– Prüfung der Rechnung vom ÜNB (Abschlagsrechnung, wie Jahresrechnung)
– Aufbereitung und Erstellung der Unterlagen für die Testierung zur Vorbereitung der Jahresmeldung
– Fristgerechte Jahresmeldung
Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot! Haben Sie allgemeine Fragen zum EEG, werfen Sie doch mal einen Blick in unsere häufig gestellten Fragen (http://first-energy.net/eeg-antragsverfahren/FAQ).
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