Ehemalige Steueroasen beteiligen sich am automatischen Informationsaustausch von Bankdaten. Wer noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen möchte, sollte damit nicht mehr lange warten.
Für Steuersünder mit Schwarzgeld auf Auslandskonten ist die Luft seit dem 30. September 2017 noch einmal deutlich dünner geworden. Denn 50 Staaten, die sich am automatischen Informationsaustausch beteiligen, tauschten erstmals die Informationen über die Finanzdaten aus und melden die Daten den Heimatländern der Kontoinhaber. Im nächsten Jahr kommen noch einmal rund 50 Staaten dazu. Während ehemalige Steueroasen wie Liechtenstein oder Luxemburg schon jetzt Finanzdaten übermitteln, beteiligt sich ab 2018 auch die Schweiz. Unversteuerte Einnahmen auf Auslandskonten können damit kaum noch vor den Steuerbehörden verborgen werden.
Wer noch eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung stellen möchte, um straffrei auszugehen, sollte dies nicht mehr auf die lange Bank schieben. Denn stehen die Steuerfahnder erst einmal vor der Tür, ist es für die Selbstanzeige zu spät. Die Selbstanzeige muss aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sie muss auch vollständig sein und alle steuerrelevanten Vorgänge enthalten, damit sie straffrei wirken kann.
Daher ist es wenig ratsam, jetzt in aller Hektik eine Selbstanzeige zu erstellen, damit sie noch rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingeht. Denn ist sie dann fehlerhaft oder unvollständig, wirkt sie auch nicht strafbefreiend, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Wer versucht, eine Selbstanzeige mit Hilfe von Musterformularen zu erstellen, geht ebenfalls ein hohes Risiko ein. Denn die komplexen Vorgänge sind für den Laien kaum zu überschauen und Standardformulare helfen da nur wenig weiter. Jeder Fall hat seine Besonderheiten und muss dementsprechend bearbeitet werden. Ohne kompetente Hilfe sind Fehler bei der Selbstanzeige schnell passiert und dann droht immer noch eine hohe Geldstrafe oder sogar Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung.
Um dieses Risiko zu vermeiden, können sich Betroffene an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden. Diese können jeden Fall individuell beurteilen und können eine maßgeschneiderte Selbstanzeige erstellen, sodass am Ende auch tatsächlich die Straffreiheit steht.
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