Di. Nov 5th, 2024

Der deutsche Mittelstand debattiert aktuell ein großes Thema: Viele Eigentümer suchen nach einer Möglichkeit, ihr Unternehmen geschützt in die Zukunft zu führen – auch ohne dass ein gesellschaftsrechtlicher Nachfolger, etwa aus der Familie, zur Verfügung steht. “Das ist ein typisches Problem: Für das operative Geschäft finden mittelständische Unternehmer in der Regel leicht ein versiertes Management. Aber externe Manager scheuen sich häufig, Verantwortung auf Gesellschafterebene zu übernehmen. Und wenn dann kein Erbe vorhanden ist, kann das Unternehmen nicht dauerhaft erhalten werden – eben weil es gesellschaftsrechtlich nicht möglich ist”, sagt Thorsten Klinkner, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Meerbusch bei Düsseldorf. “Deshalb steht die Schaffung zukunftsorientierter Eigentümerstrukturen im Fokus, mit denen Unternehmer ihre Organisation beziehungsweise ihr Investment- oder Immobilienportfolio schützen und als Ertragsquelle für die Familie erhalten können – auch unter operativer Fremdführung”, stellt der geschäftsführende Gesellschafter der Rechtsanwaltsgesellschaft UnternehmerKompositionen (www.unternehmerkompositionen.com) heraus.

Thorsten Klinkner und seine Mitarbeiter beraten und begleiten Familienunternehmer und Investoren bei der Schaffung solcher zukunftsorientierten Eigentümerstrukturen und setzen dabei vor allem auf das Instrument der Familienstiftung. Diese besondere Art der Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur für die Ewigkeit. Das Vermögen wird verselbstständigt unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte.

“Die zukunftsorientierte Eigentümerstruktur hebt darauf ab, dass Familienunternehmer ihre eigenen Vorstellungen in dieses Nachfolgeprinzip einbringen können. Ihr ethisches und wirtschaftliches Wertesystem bildet das Fundament der Familienstiftung als Eigentümer des Unternehmens oder eines Investmentportfolios”, betont Thorsten Klinkner. Dadurch könne ein Unternehmer sicher sein, dass auch ein Fremdmanagement nach seinem Ausscheiden nur in seinem übergeordnete Sinne tätig werden und Entscheidungen treffen könne, die dem Grundverständnis der Familienstiftung diametral entgegenstehen.

Der Rechtsanwalt und Steuerberater stellt heraus, dass sich andere steuer- und gesellschaftsrechtliche Konstruktionen weniger gut eignen, um den dauerhaften Erhalt für die Familie sicherzustellen. “GmbHs und AGs brauchen immer persönliche Gesellschafter. Wenn diese nicht zur Verfügung stehen, wird die gesamte Konstruktion gefährdet.”

Ein wichtiger Punkt für Unternehmer und Investoren ist die Versorgung der Familie. Diese bleibt auch in der Stiftung immer gewährleistet. Je nach Ausgestaltung der Stiftungssatzung – die einzig und allein durch den Stifter erfolgt – werden bis zu 100 Prozent der Erträge der Stiftung (also der Gewinne aus der eingebrachten Ertragsquelle) an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Auch punktuelle Finanzierungen für Ausbildung, Unternehmensgründung etc. durch die Stiftung sind immer möglich. “Auf diese Weise sorgt die Familienstiftung für stabile Ausschüttungen für die Familie und/oder andere Begünstigte, solange das eingebrachte Vermögen Gewinne aus dem operativen Geschäft abwirft. Deshalb gehört es in jede zukunftsorientierte Eigentümerstruktur, das operative Geschäft mit Fachleuten abzusichern, damit die Ertragsquelle langfristig funktioniert.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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