Mo. Okt 7th, 2024

Mainz (ots) –

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Landtag von Sachsen-Anhalt völlig zu Recht eins aufs Haupt gegeben. Das Parlament hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags aus rein politischen Motiven abgelehnt und damit die Rundfunkfreiheit bedroht. Unser System mit seiner Mischung aus öffentlich-rechtlicher, nicht staatlicher Organisation von Rundfunksendern, privaten Mitbewerbern und unternehmerisch geführten Verlagen sucht in der Welt seinesgleichen. Wir brauchen es als Kontrollinstrument und als Informationsquelle für die Bürger. Aber das Lob fällt einem zunehmend schwerer. Die Erhöhung der Gebühr, nicht wenige empfinden sie als Zwangsabgabe, wird durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs empfohlen, die zugleich die Ausgabenpolitik der Sender kritisiert. Beispiele: Das Gehaltsniveau der Führungskräfte sei zu hoch, die ARD habe in der abgelaufenen Finanzperiode mehr als 400 Millionen Euro für das Programm nicht ausgegeben, Reformen werden zu zögerlich angepackt. Im Internet wildern die Landessender munter in den Jagdgründen der privaten Medien. Die sogenannte Presseähnlichkeit der Inhalte, die verboten ist, ist so dehnbar beschrieben, dass das Bundesverfassungsgericht im Fall der Tagesschau-App seit 2018 mit einem Urteil zögert. Und was ist mit dem Informationsauftrag? Wichtige Magazine sollen auf unattraktive Sendeplätze verschoben oder verkürzt werden. Die Flutkatastrophe im Westen lief anfangs an den Sendern vorbei. Statt zu jubeln, sollten die Intendanten das Urteil als Auftrag verstehen.

Pressekontakt:

Allgemeine Zeitung Mainz
Zentraler Newsdesk
Telefon: 06131/485946
desk-zentral@vrm.de

Pressemitteilung teilen:
Laura Jahn

Von Laura

Schreibe einen Kommentar