RASTATT. Die Anwältin für Familienrecht (https://www.kanzlei-cronauer.de/eherecht-familienrecht-baden-baden/) Susanne Cronauer weist darauf hin, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerG) derzeit mit dem Versorgungsausgleich befasst. Sie schildert, worum es dabei geht. “Das BVerG prüft die Frage, ob eine bereits jetzt umstrittene Ausnahmeregelung für Betriebsrenten in § 17 des Versorgungsausgleichs-Gesetzes verfassungsgemäß ist. Es geht um die sogenannte externe Teilung von Anrechten beider Ehepartner in bestimmten Versorgungssystemen”, beschreibt Anwältin Susanne Cronauer. Dabei werden mitunter Ansprüche auf einen anderen Versorgungsträger übertragen. Ein Beispiel: Ein Ausgleichsbeitrag aus einer Betriebsrente wird auf einen Träger für die Riesterrente überwiesen. Dies kann mit finanziellen Einbußen verbunden sein.
Rechtsanwältin Cronauer in Rastatt: Versorgungsausgleich dient der Vorbeugung von Altersarmut
Der Versorgungsausgleich im Familienrecht (https://www.kanzlei-cronauer.de/familienrecht-in-rastatt-versorgungsausgleich-vor-bverg/) dient der Vorbeugung von Altersarmut, besonders bei Frauen. Deshalb wurde in einer Reform im Jahr 2009 geregelt, dass jedes Anrecht der Eheleute auf Altersversorgung intern einzeln zu teilen sei. Ziel war es alle Anrechte möglichst genau zu teilen. Vor allem Anrechte aus der betrieblichen Altersversorgung sollten so erfasst werden. Umstritten ist dabei jedoch die in § 17 festgehaltene Ausnahmeregelung für eine externe Teilung von Betriebsrenten in besonderen Fällen. Denn aus dieser Regelung ergeben sich durch die kontinuierlich fallenden Zinsen auf dem Kapitalmarkt mitunter kapitalvernichtende Folgen. Bei einer externen Teilung muss der betroffene Ehegatte sein Vermögen zu den derzeit Kapitalmarktbedingungen neu anlegen – zu den aktuell schlechten Garantiezinssätzen. Je nach Einzelfall können dabei erhebliche finanzielle Schäden entstehen.
Anwältin für Familienrecht für Rastatt: Widerspruch zum Grundprinzip des Versorgungsausgleichs
Das Oberlandesgericht Hamm sah in dieser Regelung unter anderem einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Auch der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Juristenbund halten die Regelung für verfassungswidrig. Anwältin Susanne Cronauer, die Mandanten in der Region Rastatt im Familienrecht vertritt, begrüßt, dass sich das BVerG erneut mit dem Thema befassen wird. Denn nach ihrer Einschätzung widerspricht die Ausnahmeregelung dem Grundprinzip des Versorgungsausgleichs und einer gerechten Teilung von gemeinsam erwirtschaftetem Vermögen.
Kontakt
RA Susanne Cronauer
Susanne Cronauer
Erwinstrasse 2
76532 Baden-Baden
07221 97199-0
07221 97199-29
presse@kanzlei-cronauer.de
Susanne Cronauer
RA Susanne Cronauer
presse@kanzlei-cronauer.de
https://www.kanzlei-cronauer.de