BADEN-BADEN. Die Frage des Kindesunterhalts für gemeinsame Kinder ist eine der wichtigsten im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung. Die Fachanwältin für Familienrecht (https://www.kanzlei-cronauer.de/eherecht-familienrecht-baden-baden/) Susanne Cronauer weiß, wie zentral es in emotionalen Ausnahmesituationen wie Trennung und Scheidung ist, den Blick vor allem auf die Absicherung der Kinder zu richten. Sie nennt folgende Punkte, die im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt zu klären sind:
– Der betreuende Elternteil sollte darauf achten, dass er das staatliche Kindergeld ausgezahlt bekommt.
– Grundsätzlich ist der nichtbetreuende Elternteil gegenüber seinen minderjährigen Kindern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
– Der betreuende Elternteil muss den Kindesunterhalt gegenüber dem nichtbetreuenden geltend machen. Eine schriftliche Aufforderung dazu sollte möglichst rasch nach der Trennung erfolgen, weil für die Zeit vor dem Aufforderungsschreiben rückwirkend keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.
Anwältin aus Baden-Baden: Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiges Instrument im Familienrecht (https://www.kanzlei-cronauer.de/familienrecht-infos-zur-duesseldorfer-tabelle-aus-baden-baden/)
“Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiges Instrument, um die Höhe des Kindesunterhalts zu berechnen”, erklärt Anwältin Susanne Cronauer. Die Familienrechtlerin stellt heraus, dass der unterhaltspflichtige Elternteil sein Einkommen belegen muss. Denn die Höhe des Kindesunterhalts ergibt sich aus dem sogenannten unterhaltsrechtlichen Einkommen. Dabei handelt es sich um das Einkommen abzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen, berufsbedingter Kosten oder der Anrechnung eines Wohnvorteils, wenn die Kinder in der eigenen Immobilie wohnen. Auch eigenes Einkommen des Kindes, zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildungsvergütung, wird dabei berücksichtigt. Die Düsseldorfer Tabelle bildet bestimmte Einkommensgruppen und legt je nach Alter des Kindes den Unterhalt fest. Dabei berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle auch das Kindergeld. Sie führt also nicht nur den Bedarf des Unterhaltes, sondern auch die Zahlbeträge des Kindergeldes auf.
Fachanwältin für Familienrecht in Baden-Baden: Das Kind hat Anspruch auf Unterhaltstitel
Rechtsanwältin Susanne Cronauer weist darauf hin, dass das Kind nicht nur einen Anspruch auf Zahlung des Unterhalts, sondern auch auf eine entsprechende Titulierung, also eine Beurkundung hat. Dabei handelt es sich um eine wichtige Urkunde, die die Unterhaltspflicht dokumentiert und die Grundlage dafür bildet, den Anspruch zu vollstrecken. Das kann dann der Fall sein, wenn der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt. “Wichtig für Eltern bei Trennung und Scheidung ist eine fachkompetente Beratung in Fragen des Unterhalts. Das kann neben den Jugendämtern auch ein Fachanwalt für Familienrecht leisten.”
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