Der Ehevertrag mag nicht romantisch sein, doch er schützt die Partner und alle wichtigen Punkte, natürlich auch finanzielle Fragen, können in guten Zeiten geklärt werden.
Wenn ein Paar die Heirat plant, ist der Gedanke an eine Trennung natürlich weit weg. Ein Ehevertrag erscheint da für viele Heiratswillige unromantisch. Tatsächlich ist ein Ehevertrag aber ein wichtiger Baustein für die Planung der Zukunft. Wenn er nie gebraucht wird, umso besser. Falls doch, können alle wichtigen Punkte im Ehevertrag frühzeitig geklärt werden, wenn sich das Paar noch gut versteht, erklärt die Kanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/ . Ein Vertrag kann auch noch nach der Eheschließung abgeschlossen werden.
Die Gesellschaft und das Rollenbild hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Das Familienrecht konnte mit diesen Veränderungen nicht immer Schritt halten. Ohne Ehevertag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen für die Ehe. Aspekte wie Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Unterhalt oder auch Umgangsrechte können im Ehevertrag individuell geregelt werden. Ziel ist eine faire Verteilung zwischen den Partnern, so dass Beide in wirtschaftlich stabilen Verhältnissen leben können.
Ein Ehevertrag kann weitreichende Auswirkungen vom Zugewinnausgleich über Unterhalts- und Rentenansprüche bis hin zum Erbfall haben. Daher sollte ein Ehevertrag immer fair sein und keinen Partner unangemessen benachteiligen. Dann ist der Ehevertrag sittenwidrig und nichtig, wie das OLG Oldenburg entschieden hat (Az.: 3 W 21/17 (NL)).
In dem Fall hatte die Frau laut notariellem Ehevertrag auf Zugewinnausgleich und einen Teil der Rentenansprüche ihres Mannes verzichtet. Zudem wurde ihr Unterhaltsanspruch massiv eingeschränkt. Nach dem Tod ihres Ehemannes machte die Frau den Zugewinnausgleich dennoch geltend und das OLG Oldenburg gab ihr Recht.
Die Frau sei durch den Ehevertrag unangemessen benachteiligt und ihre Zwangslage ausgenutzt worden. Denn zu diesem Zeitpunkt arbeitete sie als Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren Mannes und war zudem hochschwanger. Sie habe damit rechnen müssen, dass die Ehe ohne den Vertrag nicht zu Stande gekommen wäre. Zudem sei sie zum damaligen Zeitpunkt ihrem Mann an Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen gewesen. Das OLG entschied, dass der Ehevertrag nichtig ist und das Paar daher im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat.
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