BADEN-BADEN. Mitunter kann in Trennungs- und Scheidungsverfahren eine Einigung über das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern schwierig sein. Die Fachanwältin für Familienrecht (http://www.kanzlei-cronauer.de/eherecht-familienrecht-baden-baden/) Susanne Cronauer beschreibt, wie es zu einer Einigung im Umgangsrecht kommen kann, ohne dass zwischen den beteiligten Parteien “schmutzige Wäsche” gewaschen wird. Hier setzt das sogenannte Baden-Baden Modell an. “Eltern müssen sich auch nach Trennung und Scheidung darüber einigen, wie der getrennt lebende Elternteil Kontakt zu seinen Kindern aufrechterhalten kann. Nach dem Baden-Badener Modell können Eltern im Konfliktfall das Gericht anrufen. Um Schuldzuweisungen vor Gericht zu vermeiden, muss der getrenntlebende Elternteil, der sein Kind sehen möchte, lediglich einen formlosen Antrag bei Gericht stellen. Dieser beinhaltet, dass er sein Kind wiedersehen will. Dann kommt es zu einem gemeinsamen Termin vor Gericht. “Mehr ist vorerst nicht zu tun, denn ab diesem Zeitpunkt setzt ein Verfahren ein, bei dem der Richter als Mediator wirkt”, schildert Familienrechtlerin Susanne Cronauer.
Baden-Badener Modell im Familienrecht (http://www.kanzlei-cronauer.de/familienrecht-was-ist-das-baden-badener-modell/): Anwältin Cronauer skizziert das Verfahren
Nach der Antragsstellung erhalten die Parteien innerhalb von drei Wochen einen gerichtlichen Termin. Der Richter als Mediator versucht, mit den Eltern Schwierigkeiten und Vorbehalte möglichst ohne Emotionen zu besprechen. Ziel ist es, eine Vereinbarung zwischen den Eltern zu Stande zu bringen. Diese Vereinbarung ist juristisch ein sogenannter Vergleich, also keine richterliche Anordnung. “Es ist sehr wichtig, dass sich die Elternteile in diesem Prozess gemeinsam auf eine Umgangsregelung verständigen. Sobald das Gericht von außen eine Entscheidung über das Grundrecht auf Umgang mit dem eigenen Kind trifft, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass diese Regelung nicht akzeptiert wird. Bleibt eine Einigung dennoch aus, werden die Eltern zu einer psychologischen Beratung verpflichtet. Die Beratungsstelle informiert darüber, ob die vereinbarten Termine wahrgenommen wurden, ohne über die Inhalte der Gespräche zu berichten. Im Anschluss an diese Beratungstermine wird erneut versucht, vor Gericht eine gegenseitig akzeptierte Vereinbarung über den Umgang zu treffen. Das kann ein betreuter Umgang beim Kinderschutzbund sein, ein Umgang in Gegenwart des anderen Elternteils oder ein Umgang ohne Kontrolle.
Anwältin für Familienrecht in Baden-Baden: Strittige Umgangsfragen im Verfahren klären
“Häufig erlebe ich gerade in strittigen Trennungs- und Scheidungsfällen, in denen zum Beispiel Gewalt eine Rolle gespielt hat, wie schwierig es ist, eine Regelung für den Umgang mit dem Kind zu finden. Doch der Umgang mit dem Kind ist ein Grundrecht der Eltern. Diesem Recht ist so zu entsprechen, dass es zudem dem Wohle des Kindes dient. Zugleich sind die Rechte der Eltern zu wahren. Mitunter kann das eine schwierige Gradwanderung sein. Dennoch zeigt die Erfahrung: Das Baden-Badener Modell ist ein gutes Verfahren, das die subjektiven Aspekte bei beiden Eltern in den gerichtlichen Vergleich mit einbezieht”, bilanziert Susanne Cronauer. Sollten die Eltern auch mit dem Baden-Badener Modell nicht zu einer Einigung kommen, kann das Gericht Umgang anordnen und ein Ordnungsgeld verhängen.
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