Wiesbaden, 27. Dezember 2017. Silvester ist ein Fest für Feuerwerk-Fans – allerdings mit Kehrseite: Jahr für Jahr gibt es in dieser Nacht in Deutschland mehrere Tausend Schäden durch Raketen und Böller. Und nicht immer können die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden. Denn zum Jahreswechsel gelten besondere Regeln. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Verursacher haftet nicht immer
Rund 100 Millionen Euro geben die Deutschen jedes Jahr für Feuerwerkskörper aus. Auf die damit verbundenen Gefahren kann sich jeder einstellen. “An Silvester ist Böllern erlaubt und üblich”, sagt Torge Brüning, Brandschutzexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. “Wer einem Feuerwerk zuschaut, muss sich also im Klaren sein, dass das allgemeine Risiko höher ist als sonst.” Das hat auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung so festgelegt. Aber auch für Silvester-Muffel bedeutet der 31. Dezember: Die Gefahr eines Schadens, etwa am eigenen Haus, ist größer als sonst – doch im Schadenfall haftet der Verursacher nicht immer. Ein Freifahrtschein für Feuerwerker ist das allerdings nicht.
Schutzmaßnahmen treffen
Wer Feuerwerkskörper zündet, muss Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört beispielsweise, dass er die Sicherheitshinweise des Herstellers einhält und den Ort des Feuerwerks sorgfältig auswählt. “Besonders wichtig ist ein ausreichender Abstand zu leicht brennbaren Materialien”, so R+V-Experte Brüning. In der Nähe von norddeutschen Reetdachgebäuden oder Fachwerkhäusern gilt zudem oft ein komplettes Feuerwerksverbot.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters
– Zuschauer eines Feuerwerks schützen sich am besten durch einen möglichst großen Sicherheitsabstand zur Zündstelle.
– Der teure Wollmantel sollte in der Silvesternacht lieber im Schrank bleiben. Der Funkenflug macht schnell hässliche Brandlöcher.
– Auch Zuhause kann und sollte jeder vorbeugen, etwa indem er den Balkon leerräumt, alle Fenster und Türen schließt und den Balkon kurz vor dem Schlafengehen noch einmal kontrolliert. Denn eine verirrte Rakete kann ausreichen, um einen schweren Brand zu verursachen.
– Auch Mülltonnen stehen schnell in Flammen, wenn jemand Feuerwerkskörper entzündet und hineinsteckt. Deshalb ist es ratsam, sie fest zu verschießen und rechtzeitig aus der Gefahrenzone zu bringen – am besten schon zwei oder drei Tage vor Silvester.
– Vorsicht im Umgang mit Blindgängern: Die können auch noch Tage nach Silvester explodieren. Deshalb sollten sie auf keinen Fall zweimal gezündet werden.
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