Düsseldorf, 23. Januar 2020 – Schon seit Tagen friert es kräftig in Düsseldorf. Da stellt sich für Eigentümer von Ferienwohnungen, Schrebergärten und Gartenlauben die Frage, ob man besondere Maßnahmen ergreifen muss, um Schäden zu vermeiden und den Versicherungsschutz zu erhalten.
Eine oft unterschätzte Nebenfolge der einsetzenden Minustemperaturen sind zugefrorene und gerissene Wasserleitungen in nicht geheizten und leer stehenden Immobilien. In der kalten Jahresperiode verlangen deshalb die Wohngebäude- und Hausratversicherungen in nicht ständig genutzten Wohnungen oder Häusern das Absperren der außenliegenden Wasserleitungen oder deren schützende Innenbelüftung. “Stellen die Versicherungen Gleichgültigkeit und Untätigkeit des Hauseigentümers als “Obliegenheitsverletzung” fest, können sie die Zahlung mindern”, betont Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Auch Autofahrer sollten erhöhte Vorsicht walten lassen, weil sich die Unfallgefahr durch glatte Straßen erhöht. Vor Fahrtantritt müssen die Pkw-Scheiben eisfrei sein, um einen klaren Durchblick zu erlauben. Passiert nachgewiesenermaßen aufgrund einer eingeschränkten Sicht ein Unfall, können die Kfz-Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit werten und ihre Entschädigungsleistung einschränken.
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