Die seit 2003 bestehende Airline hatte neun Maschinen und bot zuletzt Billigflüge nach Nordamerika an. Damit sind in nur fünf Wochen insgesamt fünf Fluggesellschaften in Europa pleitegegangen, neben Primera auch Azur Air (Deutschland), Small Planet (Deutschland), VLM (Belgien) und Skywork Airlines (Schweiz).
Die EU-Entschädigungsrichtlinie EC 261/2004 nimmt Insolvenzen ausdrücklich von den entschädigungspflichtigen Ereignissen bei einer Flugreise aus. Daran wird sich wohl auch nichts ändern, denn laut Analyse der Europäischen Kommission sind nur etwa 0,07 Prozent aller Flugreisenden von einem solchen Szenario betroffen. Auch ein spezieller EU-Fonds für Entschädigungen aus insolventen Fluglinien gilt als unwahrscheinlich.
Für Flugreisende gibt es dennoch einige Möglichkeiten, zumindest das Geld für bereits bezahlte Tickets zurückzuerhalten:
Falls der Flug mit einer Kreditkarte bezahlt wurde, sollten Sie so schnell wie möglich bei Ihrem Kartenservice Einspruch gegen die Zahlung einlegen. Solange der Betrag bei der Airline noch nicht gutgeschrieben wurde, haben Sie gute Chancen, dass Ihre Karte nicht belastet wird. Wichtig zu wissen: ab Eröffnung der Insolvenz darf die Airline gar keine Zahlungen mehr entgegennehmen.
Prüfen Sie eventuell vorhandene oder mit dem Flug abgeschlossene Reiseversicherungen. In manchen Fällen decken solche Versicherungen auch Airline-Insolvenzen ab.
Etwa 80 Prozent aller Airline-Umsätze in etwa 150 Ländern werden über den Billing und Settlement Plan (BSP) der International Air Transport Assosciation (IATA) gebucht. Die IATA ist der internationale Dachverband der Fluggesellschaften und betreibt mit BSA das am weitesten verbreitete System zur Abwicklung von Ticketverkäufen. Die IATA hat bei Insolvenzen erstens die Möglichkeit, eventuell hinterlegte Guthaben der Airline für eine Rückerstattung zu verwenden. Sie kann aber auch selbst gegenüber dem Insolvenzverwalter Ansprüche anmelden. Fragen Sie Ihren Ticketverkäufer, ob er zugelassener Verkaufsagent der IATA ist und welche Informationen ihm vorliegen.
Schließlich besteht noch die Möglichkeit, sich direkt mit seiner Forderung an den Insolvenzverwalter zu wenden. Den Kontakt erhalten Sie in der Regel beim Verkäufer des Flugtickets (Internet-Plattform, Reisebüro etc.). Der Insolvenzverwalter sammelt alle Forderungen und errechnet anschließend mit dem Insolvenzgericht eine prozentuale Erstattungsquote für alle Gläubiger. In der Regel dauert dieser Weg jedoch sehr lange und Sie werden wahrscheinlich nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen.
Wenn der Flug mit einer insolventen Airline Teil einer Pauschalreise ist, sind Sie übrigens wesentlich besser abgesichert, denn Ihr Vertragspartner ist in diesem Fall nicht die insolvente Airline, sondern der Reiseveranstalter. Hier lohnt sich also ein Gespräch mit dem Veranstalter oder einem Fachanwalt.
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