In den letzten Jahren war in der Partyszene aufgrund des Verbotes von GHB (Liquid Ecstasy) ein starker Anstieg des GBL-Konsums zu beobachten. Websites, bei denen man ohne weitere Überprüfung GBL kaufen kann, sorgen für regen Nachschub. GBL (γ-Butyrolacton) wird als Grundsubstanz für die Herstellung von Liquid Ecstasy benötigt, kann aber auch in seiner unveränderten Form als Droge verwendet werden. Oft wird GBL auf dem Drogenschwarzmarkt ebenfalls als Liquid Ecstasy gehandelt. Diese Bezeichnung ist aus allerdings für beide Substanzen, GBL und GHB, gleichermaßen falsch. Beide weisen keinerlei chemische Ähnlichkeit zu Ecstasy auf und unterscheiden sich von diesem auch hinsichtlich der Wirkung. GBL ist eine Säure mit seifenartigem Geschmack und klebstoffartigem Geruch. In der Industrie verwendet man es als Ausgangsstoff zur Herstellung einer großen Anzahl von Produkten, so dass ein vollständiges Verbot nicht möglich ist.
GBL metabolisiert im Körper relativ schnell zu GHB. Demzufolge ist eine identische Wirkung zu erwarten, allerdings weist GBL eine höhere Bioverfügbarkeit auf und wirkt daher bei gleicher Dosierung stärker. Bei etwa 0,5 bis 2,5 Milligramm, abhängig von Körpergröße, Gewicht und etwaigen Toleranzen seitens es Konsumenten, ähnelt seine Wirkung der des Alkohols: erhöhte Risikobereitschaft, Euphorie, Schwindel, Benommenheit und hohe Empfänglichkeit für sexuelle Stimulation. Ab etwa 3 Milligramm können schläfrige bis narkotische Zustandsbilder auftreten. Im Hinblick auf seine Wirkmechanismen hat GBL also in hoher Dosis eine größere Ähnlichkeit mit Schlaf- und Beruhigungsmitteln als mit seinem Namenspatron, der Partypille Ecstasy. Diesem Effekt ist es geschuldet, dass GBL-Tropfen unter anderem auch als „KO-Tropfen“ zum Einsatz kommen, mit deren Hilfe Personen willen- und wehrlos gemacht werden, um sie in der Folge zu berauben oder sexuelle Handlungen an ihnen zu begehen.
Immer wieder werden Jugendliche und junge Erwachsene in Kliniken eingeliefert, weil sie GBL-haltige Farbentferner, Graffitientferner, Reinigungsmittel oder Nagellackentferner getrunken haben. Die daraus resultierenden Probleme sind oft auf darauf zurückzuführen, dass derartige Produkte oft neben GBL noch weitere gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Doch auch reines GBL kann beispielsweise die Speiseröre oder Magenschleimhaut angreifen, wenn es für den Konsum nicht entsprechend verdünnt wird. Immerhin ist GBL weder gentoxisch noch krebserregend, was anhand von Tierversuchen nachgewiesen werden konnte, aber in Anbetracht der restlichen Begleiterscheinungen nicht zu einem leichtfertigen Umgang verleiten sollte.
GBL ist nicht im Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und sein Besitz ist nicht strafbar. Stattdessen wird in Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern auf eine freiwillige Kontrolle der Abgabe durch die Vertreiber vertraut. Verschiedene Online-Plattformen haben sich diesen Umstand zunutze gemacht und bieten die Substanz auf ihren Websites zum Verkauf an. Legal ist diese Vorgehensweise jedoch ebenfalls nicht. Die geltenden Gesetze verbieten die Abgabe von GBL, wenn es offensichtlich zum Konsum oder zur Herstellung von GHB gedacht ist. Die genannten Anbieter lassen sich davon nicht abhalten. Wer GBL kaufen will, findet im Internet durch einfaches Googeln schnell eine Quelle. Natürlich sind die Preise auf solchen Websites wesentlich höher als im kontrollierten Fachhandel. Einen Vorstellung davon bekommt man unter folgendem Link, der an dieser Stelle lediglich als Nachweis für die Preisgestaltung von Schwarzmarkt-Anbietern veröffentlicht wird und keine Ermunterung zu einem Kauf darstellen soll.
Claudia Spieß
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