Volle Wartezimmer; Probleme einen Facharzttermin zu bekommen; Ablehnung neuer Patienten; keine Patientenbehandlung nach der Erschöpfung des Budgets – dies ist schon jetzt Realität im deutschen Gesundheitswesen.
Die geplante “Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts” wird die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere durch Fachärztinnen und Fachärzte, gravierend verschlechtern.
Dass bei einer erfolgreichen Initiierung des Gesetzes die Patientenversorgung massiv verschlechtert wird liegt auf der Hand. Dies widerspricht klar dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem die Verbesserung der Patientenversorgung festgeschrieben ist.
Nach Einführung dieser Verordnung wird die Anwendung kosmetischer Laser und intensiv gepulster lichttherapeutischer Geräte nur noch von Fachärzten/Fachärztinnen für Hautkrankheiten oder für plastische/ästhetische Medizin zulässig sein.
Hieraus resultiert, dass die Tattooentfernung und andere ästhetische laserbasierte Dienstleistungen nur noch durch spezialisierte Fachärzte (Dermatologen, Chirurgen) durchgeführt werden dürfen. Dies ist weder vereinbar mit der grundrechtlich geschützten Berufsausübungsfreiheit, noch erhöht es die Patientensicherheit. Stattdessen gefährdet sie die medizinische Versorgung der Patienten und verschärft den jetzt schon bestehenden Fachärztemangel und die daraus resultierenden langen Wartezeiten für Patienten bei der Fachärztin oder dem Facharzt. Der jetzt schon übliche “Patientenstopp” wird sich verfestigen und eine Zweiklassenmedizin begünstigen. Nur noch zuzahlungswillige Patienten haben realistische Chancen auf eine schnelle und ausführliche Behandlung.
Ein weiterer negativer Effekt ist, dass es schwieriger und um ein Vielfaches teurer sein wird, sein Tattoo entfernen zu lassen. Wenn man bedenkt, dass a) manche durch ihr Tattoo psychisch beeinträchtigt oder gesellschaftlich benachteiligt werden und b) viele Wissenschaftler glauben, dass Inhalte der Tattoofarben nach Jahren auf “Wanderschaft” durch den Körper gehen, ist dies sehr bedenklich. Es sollte ein Recht auf zeitnahe und preiswerte Tattooentfernung für die betroffenen Menschen geben.
Zudem ist der Zweck dieser Verordnung höchst zweifelhaft. Begründet wird sie u.a. mit möglichen Nebenwirkungen bei einer Tattooentfernung: u.a. Ödeme, Krustenbildung, Hyper- und Hypopigmentierung sowie Narbenbildung.
Grundlage für die neue Verordnung ist eine Untersuchung der aproxima Gesellschaft für Markt und Sozialforschung Weimar mbH und deren Abschlussbericht.
Die Deutsche Gesellschaft für EU Konformität (DEGEUK) zieht gänzlich andere Schlussfolgerungen zu Risiken und Nebenwirkungen aus diesem Abschlussbericht, als es die an der Ausarbeitung des Gesetzes Zuständigen tun, das Schreiben der DEGUK hierzu liegt uns vor.
Die Deutsche Gesellschaft für EU Konformität folgert: “Der Wunsch des Gesetzgebers, die Bevölkerung vor Gefahren zu schützen, hat mit dieser Verordnung das Potenzial, genau das Gegenteil zu erreichen”
(Zitat aus dem Schreiben der Deutschen Gesellschaft für EU Konformität an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. September 2018)
Eine kurze Zusammenfassung der Argumente der DEGUK finden Sie in unserem Faktenblatt
Problemzusammenfassung:
– es wird noch schwieriger, einen Facharzttermin zu bekommen, auch im akuten Krankheitsfall
– der Fachärztemangel wird drastisch verschärft
– Fachärztinnen und Fachärzte werden in Zeiten knapper Budgets die lukrative Tattooentfernung der Heilbehandlung vorziehen
– Preise für Tattooentfernung steigen, außerdem wird es weniger freie Termine geben, davon betroffen sind insbesondere diejenigen, die durch ihr Tattoo psychische Probleme haben und/oder berufliche oder gesellschaftliche Nachteile erleiden. Außerdem wird es auch bei der Tattooentfernung schwieriger sein, einen Termin zu erhalten
– Delegierung von Facharztaufgaben an medizinische Hilfskräfte zugunsten der Tattooentfernung
– die Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland wird noch weiter verschlechtert
Weiterhin machen wir auf eine Ungleichbehandlung zwischen den MitarbeiterInnen in der Tattooentfernung und TätowiererInnen aufmerksam. Während bei der Tattooentfernung lediglich ein Lichtstrahl in die Haut eindringt, wird beim Tätowieren die Haut tief mit Nadeln verletzt und zusätzlich ein Fremdstoff unter der Oberhaut eingebracht. Das heißt, dass es beim Tätowieren viel mehr Gründe für eine regulierende Regelung gibt.
Mit unserer 10-jährigen Erfahrung als Marktführer im Bereich Tattooentfernung und als Anbieter von hochqualitativen Ausbildungen in laserbasierten ästhetischen Dienstleistungen stehen wir Ihnen gern als Informationsgeber und Lösungsanbieter zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
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