sup.- Chemikalien, die unkontrolliert in die Umwelt gelangen, stellen nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Das Ausmaß dieses Gefährdungspotenzials liegt gerade in dem vielfachen und alltäglichen Umgang z. B. mit Lösungsmitteln, Farben, Lacken, Flammschutzmitteln oder anderen Chemikalien begründet. “Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften, zum Beispiel Abbaubarkeit der Chemikalien, gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und/oder Organismen”, beschreibt das UBA die drohenden Schadensszenarien. Der Schutz von Luft, Erdreich und Gewässern vor Verunreinigungen hat deshalb in den letzten Jahren in der Umweltgesetzgebung erheblich an Bedeutung gewonnen. Wichtig ist dabei eine Angleichung nationaler Verordnungen, denn weder der Wind noch belastete Flüsse oder Grundwasservorkommen nehmen Rücksicht auf Landesgrenzen. “Die Vereinten Nationen haben das Thema Wassersicherheit mit dem Nachhaltigkeitsziel “Clean Water and Sanitation” in ihre Agenda 2030 aufgenommen”, unterstreicht das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) den internationalen Stellenwert des Gewässerschutzes: “Die Verantwortung für die Umsetzung der Ziele tragen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft der Industrienationen und Entwicklungsländer gleichermaßen.”
Die Verantwortung der Wirtschaft beginnt bereits überall dort, wo beispielsweise Brennstoffe für die Wärmeversorgung oder Kraftstoffe für einen Fuhrpark angeliefert, gelagert und genutzt werden. Hier gehört es nicht nur zu den Aufgaben jedes Unternehmens, auf dem Betriebsgelände durch eine vorschriftsmäßige Handhabung dieser Stoffe Umweltbelastungen auszuschließen. Es sollte darüber hinaus stets sichergestellt sein, dass bereits bei der Anlieferung über die Straße jedes Umweltrisiko vermieden wird. Deshalb bietet es sich an, zur Auswahl des Energie-Lieferanten einen anerkannten Qualitätsfilter zu nutzen: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) wird erst nach einem erfolgreich absolvierten Kontrollverfahren an zuverlässige Transporteure verliehen. Bei Verstößen gegen die Prüfbestimmungen, die besonders anspruchsvolle Maßstäbe hinsichtlich des technischen Zustands von Fahrzeugen, Abgabevorrichtungen und Zähleranlagen setzen, wird das Gütezeichen wieder entzogen. Dieser externen Begutachtung können sich die Anbieter von Dieselkraftstoff sowie von Heizöl und anderen Wärme-Energien freiwillig unterziehen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Energiekunden haben so die Chance, höchste Sicherheitsstandards schon während des Transports zu ihrem Tank zu unterstützen.
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