Mo. Okt 7th, 2024

(gute-makler.de) Für fast jede Lebenslage hat der Volksmund die passende Weisheit. So sollten sich Patienten tunlichst an die im Beipackzettel von Medikamenten genannte Dosierung halten, weil eben “viel nicht viel hilft”. Auch “viele Köche verderben den Brei” ist hinlänglich bekannt und bewährt. Selbst beim Immobilienverkauf hat der Volksmund recht. Denn “wer als Eigentümer einen sogenannten Makleralleinauftrag erteilt, kann mit Gewissheit vom Immobilienmakler vollen Einsatz erwarten, damit das Haus oder die Wohnung sehr zügig und zu einem guten Preis veräußert wird”, erklärt Henning Evers, Geschäftsführer des Maklerempfehlungsportals gute-makler.de
Ob nun das schicke Studenten-Appartement in bester City-Lage, die familientaugliche Wohnung oder die schmucke Doppelhaushälfte am eher ländlichen Stadtrand – zwischen Pinneberg und Passau ist das Angebot an Immobilien, die neue Eigentümer suchen, nach wie vor riesig. Die Statistik besagt, dass bei neun von zehn Objekten Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragt werden. Denn so gut wie kein Noch-Eigentümer, beispielsweise als Erbe des geräumigen Einfamilienhauses seiner Eltern, hat Erfahrungen mit dem Verkauf einer Immobilie.
Eine der wohl wichtigsten Fragen zu Beginn des Verkaufsprozesses lautet: Sollen gleich mehrere Immobilienmakler beauftragt werden oder nur ein einziger? Experten wie Jürgen Michael Schick, Präsident des Maklerverbandes IVD, sowie Henning Evers, Betreiber des Maklerempfehlungsportals gute-makler.de, raten zur Mandatierung eines einzigen Maklers auf Grundlage des sogenannten Makleralleinauftrags. Statt alle für eines demnach einer für alles. “Vorteil ist, dass der Immobilieneigentümer nur einen einzigen Ansprechpartner hat, der den gesamten Verkaufsprozess managt”, erklärt Henning Evers.
Ein solcher Makleralleinauftrag sollte schriftlich die wichtigsten Details der Zusammenarbeit aufführen. So zum Beispiel die Höhe und die Fälligkeit der erfolgsabhängigen Provision für den Immobilienmakler. Überdies die Auftragsdauer sowie Einzelheiten zu einer möglichen Aufwandsentschädigung für den Immobilienmakler, sofern das Objekt doch nicht verkauft werden konnte.
Wichtig für verkaufswillige Immobilieneigentümer: Sie können den Makleralleinauftrag in zwei unterschiedlichen Varianten gestalten. In einer behält sich der Noch-Eigentümer das Recht vor, die Immobilie selbst an einen ihm bekannten Interessenten zu verkaufen, ohne dass der Makler dafür Provision erhält. In der zweiten Variante des Makleralleinauftrags verpflichtet sich der Verkäufer, die Daten auch jener Interessenten, die sich direkt mit ihm in Verbindung setzen, an den Immobilienmakler weiterzuleiten. Dies bedeutet also, dass der Makler in jedem Fall Anspruch auf eine Provision nach dem Verkauf hat, auch wenn der Kontakt zum Käufer nicht über ihn zustande gekommen ist. Der Fachbegriff dafür lautet “Qualifizierter Alleinauftrag”. Ein solcher “erhöht die Wahrscheinlichkeit der für den Verkäufer best-möglichen wirtschaftlichen Verwertung des Objekts”, weiß Hennig Evers vom Maklerempfehlungsportal gute-makler.de.
Überdies sollten Verkäufer und Kaufinteressenten beachten: “Jeder Maklerauftrag kann auch nachwirken”, erklärt Henning Evers. Dies bedeutet: Selbst nach dessen Beendigung Maklerauftrag hat der Immobilienmakler gegebenenfalls noch Anspruch auf seine Provision. Voraussetzung ist, dass der spätere Käufer seinerzeit seinen ersten Kontakt mit dem vom Verkäufer beauftragten Makler hatte.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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