sup.- Der Tankwagen des Heizölhändlers steht vor der Tür, der Zähler am Fahrzeug für die Erfassung der Liefermenge startet gleichzeitig mit der Befüllung des Kundentanks. Eine Szene, wie sie sich Tag für Tag vor Wohngebäuden überall in Deutschland abspielt. Trotzdem löst dieser Vorgang bei vielen Heizölverbrauchern regelmäßig Bedenken aus. Laufen Zähler und Ölabgabe wirklich synchron? Sind die Messgeräte des Tankwagens geeicht und funktionieren einwandfrei? Oder wurde möglicherweise im Inneren der technischen Vorrichtungen getrickst, so dass nach der Befüllung die Lieferscheinangaben und der tatsächliche Tankinhalt voneinander abweichen? Schließlich liest man ja immer wieder in der Presse von solchen Schummeleien.
Das größte Problem ist, dass der Kunde sich diese Fragen zwar stellen, sie aber nicht selbst zuverlässig beantworten kann. Für eine Überprüfung der Liefertechnik vor der Tankbefüllung fehlen ihm die Mittel, die Zeit und meistens natürlich auch das notwendige Know-how. Der Einkauf von Brennstoffen ist deshalb wie kaum eine andere Investition rund ums Wohnen mit der Hoffnung auf die Seriosität des Anbieters verbunden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, dieses zwangsläufige Vertrauen durch eine einfache Vorsorgemaßnahme abzusichern: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) ist ein Qualitätsprädikat für Brennstoff-Lieferanten, die kontinuierlich nach den strengen Prüfbestimmungen des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. überwacht werden. Dabei kontrollieren neutrale Gutachter im Rahmen unangekündigter Prüftermine sämtliche Lieferstandards inklusive der Tankwagentechnik, der Messgeräte und der Abrechnungsmodalitäten. Eine Manipulation der Zähler würde dabei ebenso ans Tageslicht kommen wie Fehler bei der Abrechnung oder unzulängliche Lieferscheinausdrucke. Wer auf Nummer sicher gehen will, nicht an ein schwarzes Schaf unter den Händlern zu geraten, sollte deshalb die Suche nach einem Lieferanten auf der Internetseite www.guetezeichen-energiehandel.de beginnen. Alle hier verzeichneten Händler dürfen dieses Gütezeichen nur dann führen, wenn es bei den Betriebsabläufen in Lager und Verwaltung, beim Schulungsstand der Mitarbeiter sowie bei der technischen Ausstattung der Lieferflotte keine Beanstandungen gibt.
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