Di. Aug 6th, 2024

Osnabrück (ots) – Generalsekretärin Hanna Naber startet “Transparenz-Offensive” – Abgeordnete sollen zeitlichen Umfang von Nebentätigkeiten und Einkünften daraus “auf Euro und Cent” darlegen

Hannover. Die SPD in Niedersachsen fordert eine deutlich höhere Transparenz und strengere Regeln bei den Nebeneinkünften niedersächsischer Landtagsabgeordneter. “Wir brauchen in diesem Punkt mehr Offenheit gegenüber der Bevölkerung, die schließlich unser Arbeitgeber ist”, sagte Hanna Naber, Generalsekretärin der Landespartei, gegenüber der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (NOZ).

Konkret fordert Naber in ihrer “Transparenz-Offensive”, die Schwelle der Anzeigepflicht für Nebeneinkünfte auf 500 Euro pro Monat und 5000 Euro im Jahr zu senken. Aktuell müssen Abgeordnete zusätzliche Einkünfte ab 1000 Euro pro Monat und 10.000 Euro im Jahr gegenüber der Landtagspräsidentin anzeigen. Dies geschieht abgestuft. So entspricht Stufe 1 beispielsweise 1000 bis 3500 Euro, und Stufe 10 steht für Nebeneinkünfte über 250.000 Euro. Auch das will Naber ändern. “Einnahmen aus Nebentätigkeiten sind auf Euro und Cent nicht nur gegenüber der Landtagspräsidentin anzuzeigen, sondern künftig auch selbst etwa auf der eigenen Homepage zu veröffentlichen”, schlägt die SPD-Politikerin vor. Aktuell informiert der Landtag auf seiner Homepage über bezahlte Nebentätigkeiten der insgesamt 137 Abgeordneten.

Die Generalsekretärin spricht sich gleichzeitig dafür aus, dass die Abgeordneten künftig auch exakt darlegen, wie viele Stunden ihre Nebentätigkeiten pro Monat und Jahr umfassen. “Die zentrale Frage ist, ob das Mandat im Mittelpunkt der Arbeit steht oder eine eventuelle Nebentätigkeit”, begründete Naber ihre Forderung. “Wir werden doch von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt. Diese haben einen Anspruch darauf, dass das offengelegt wird”, erklärte Naber und will auch bezahlten Lobbytätigkeiten einen Riegel vorschieben. So soll es den Landtagspolitikern für die Zeit ihrer Abgeordnetentätigkeit untersagt werden, neben dem Mandat entgeltliche Lobbyarbeit für Unternehmen zu machen. “Natürlich setze ich mich in einzelnen sozialpolitischen Fragen für die Positionen beispielsweise der Arbeiterwohlfahrt ein”, sagte die ehemalige Geschäftsführerin des Awo-Bezirksverbandes Weser-Ems, “aber ich lasse mich dafür nicht bezahlen”, stellte sie klar und forderte schließlich, dass die Abgeordneten Unternehmensbeteiligungen bei Kapital- und Personengesellschaften künftig bereits ab fünf Prozent der Stimmrechte anzeigen müssen. Die bisherige Regelung sieht dies erst ab einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent vor.

Als Auslöser für ihren Vorstoß nennt Naber die sogenannte Maskenaffäre im Bundestag, bei der es um mehrere Fälle von Korruptionsverdacht bei Abgeordneten geht, die die CDU/CSU-Fraktion inzwischen verlassen haben. Sie sollen sich persönlich an der Vermittlung von Geschäften für Corona-Schutzmasken bereichert haben. In der Folge hatten sich die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bereits am Freitag auf schärfere Regeln für Bundestagsabgeordnete geeinigt. “Der Begriff Maskenaffäre ist mir viel zu verniedlichend. Das ist Korruption und nichts anderes”, erklärte Naber.

Naber will ihr Papier kurz nach Ostern auf der Landesvorstandsklausur ihrer Partei diskutieren lassen und geht davon aus, dass danach ein entsprechender Auftrag an die SPD-Landtagsfraktion ergeht, sich mit den anderen Fraktionen im Landtag ins Benehmen zu setzen. Eine Änderung des Abgeordnetengesetzes müsste vom Landtag beschlossen werden und wäre für alle Parteien verbindlich.

Gespannt ist Naber insbesondere auf die Reaktion des Koalitionspartners CDU. Deren Fraktionsvorsitzender Dirk Toepffer hatte zur Maskenaffäre kürzlich erklärt, er sei “ziemlich sicher, dass es so etwas bei uns nicht gibt”. Toepffer verwies darauf, dass die Fraktion in Niedersachsen im Vergleich zum Bundestag deutlich kleiner sei und daher die “soziale Kontrolle” besser funktioniere.

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