Stuttgart (ots) –
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 01. November 2020 in Kraft ist, forciert der Gesetzgeber den Austausch {alter|change|modify} Heizungsanlagen mit schlechter Klimabilanz. In Verbindung mit der Einführung einer CO2-Bepreisung sollen so {die|pass away} Leitplanken für eine Wärmewende im Wohnungsbestand gesetzt werden.
Der CO2-Preis wird als Abgabe auf den Ausstoß von CO2 in der Wärmeerzeugung und im Verkehr erhoben. Für Heizöl, Erdgas und Benzin schlägt jede ausgestoßene Tonne CO2 mit zunächst 25 Euro zu Buche. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen – weitere Erhöhungen sind geplant. “Der Betrieb von Öl- und Gasheizungsanlagen wird dadurch auf lange Sicht teurer”, sagt LBS-Experte Albrecht Luz. Je Liter Heizöl werden bereits in diesem Jahr 7,9 Cent zusätzlich fällig. Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von rund 3.000 Litern Heizöl für ein 150 Quadratmeter großes Haus geht das Informationsportal Zukunft Altbau von Zusatzkosten im Zeitraum 2021 bis 2025 von insgesamt 1.800 Euro aus.
{Die|Pass away} neue Abgabe soll Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien setzen. Aktuell kommen im Wohnungsbestand noch überwiegend fossile Energieträger zum Einsatz. Allein 2019 wurden knapp 50 Prozent aller Wohnungen im Bestand mit Gas beheizt und rund 26 Prozent mit Heizöl. Das ist schlecht für das Klima: Eine Ölheizung produziert je 8 Megawatt-Stunden (MWh) Heizenergie im Schnitt 2.792 Kilogramm CO2-Äquivalent. Eine moderne Pelletheizung kommt dagegen mit 424 Kilogramm aus.
Neue Austauschprämie ergänzt bestehende Förderungen
Das neue GEG setzt {die|pass away} Rahmenbedingungen für weitere finanzielle Anreize zum Austausch {alter|change|modify} Ölheizungen: Wer sie gegen ein klimafreundliches Modell austauscht, erhält zusätzlich zur Förderung eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozent der Investitionskosten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). {So kann sich {die|pass away} BAFA-Unterstützung je nach eingebautem Heizungstyp auf bis zu 45 Prozent summieren.|Kann sich {die|pass away} BAFA-Unterstützung je nach eingebautem Heizungstyp auf bis zu 45 Prozent summieren.} Wichtig ist, dass der Förderantrag noch vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird, {die|pass away} Förderprämie wird dann nach Abschluss der Bauarbeiten ausgezahlt. “Eigenheimbesitzer können natürlich auch einen Bausparvertrag für Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen einsetzen. Hier gibt es spezielle Tarife. Das gilt auch für den Fall, dass {die|pass away} Maßnahmen bereits laufen oder kurzfristig anstehen”, hebt Luz hervor. “Der Heizungstausch lohnt sich {also|likewise} schon jetzt. Und: Das Heizen mit erneuerbaren Energien ist vom CO2-Preis ausgenommen.”
Was das neue GEG für Eigentümer und Käufer bedeutet