BETREUUNGSARBEIT FÜR STATIONÄRE PFLEGEEINRICHTUNGEN
Was ist eine Betreuungskraft nach § 53c (Alltagsbegleiter)
53c und 87b sind Bezeichnungen für Paragraphen im elften Buch des Sozialgesetzbuch.
Seit dem 01.01.2017 gilt der Paragraph 53c (§ 53c SGB XI). Der Paragraph 87b wurde gestrichen und ist nicht mehr gültig!
Der Paragraph 53c regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Heimbewohner in stationären Pflegeeinrichtungen, durch Betreuungskräfte.
Die zusätzliche Betreuungskraft ergänzt in einem Pflegeheim die Pflegekräfte:
die Betreuungskraft pflegt Seele & Geist – die Pflegekraft pflegt den Körper.
Seit dem Pflegestärkungsgesetz I , gültig ab 01.01.2015, haben künftig nicht nur demente Heimbewohner sondern alle pflegebedürftigen Heimbewohner einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung.
Darüber hinaus wurde auch die Betreuungsrelation erhöht; eine Betreuungskraft in Vollzeit ist künftig maximal für nur noch 20 Heimbewohner zuständig (vorher 24).
Mit diesen Änderungen entsteht bundesweit ein zusätzlicher Bedarf von circa 20.000 neuen Betreuungskräften (“Betreuungskraft nach § 53c”). Der Beruf gilt als besonders zukunftssicher und ist auch für Quereinsteiger geeignet.
Daher hat die HELP Akademie ihr Ausbildungs Portfolio ab den Herbstkursen um den Bereich erweitert, die Angebote und Termine dazu finden Sie ab Sommer auf der Home Page.
Diese Schlagzeilen sind dramatisch:
Nordrhein-Westfalen erweitert Zugriffsrechte auf Krankenhäuser und medizinisches Personal
Pflegekräfte: Freiwillige Helfer sollen sich bei Kammern melden
G-BA beschließt Abweichungen von Mindestausstattungen
Massive Engpässe bei häuslicher Pflege wegen Ausfalls osteuropäischer Helfer
Robotik in der Pflege: Ethikrat sieht großes Potenzial wegen fehlender MenPower
Unterstützung bei der häuslichen Betreuung dringend erforderlich
Hilfe bei der Betreuung in Heimen dringend gesucht
Nutzen Sie diese Phase und lassen sich zur HELP Seniorenassistentin mit Zusatzausbildung nach § 53 zertifizieren.
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