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15/2021
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat eine Klage der Gemeinde Sylt gegen einen zwischen den anderen Inselgemeinden und dem Land geschlossenen raumordnerischen Vertrag (ROV) auf Sylt abgelehnt. Die Gemeinden Hörnum, Kampen, List und Wennigstedt-Braderup wollen auf ihrem Gebiet den Bau von bezahlbaren Wohnungen für eine dauerhafte Nutzung ermöglichen.
Dazu erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW):
„Das ist eine gute Entscheidung und lässt die Hoffnung zu, dass bald mehr bezahlbarer Wohnraum auf allen Inseln geschaffen werden kann. Auch wenn gegen den Beschluss noch vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden kann, so zeigt die Entscheidung der Richter, dass der Druck in den Inselgemeinden an der Nord- und Ostseeküste hoch ist.
Seit einigen Jahren stellen Inselbewohner mit normalem Einkommen fest, dass sie vor Ort nur schwer an eine bezahlbare Wohnung kommen. Oftmals müssen sie aufs Festland umziehen und dann täglich zur Arbeit pendeln. Der mit dem Land geschlossene Vertrag ermöglicht eine Trendwende, und die Verwaltungsrichter haben das offenbar erkannt.
Sollte auch eine mögliche Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg haben, müssen die Gemeinden rasch den sozial orientierten Wohnungsunternehmen Grundstücke zur Verfügung stellen, damitdiese dort bezahlbaren Wohnraum errichten können. Voraussetzung dafür ist ein Kataster, damit alle wissen, wo was gebaut werden kann.“