Rhein-Sieg-Kreis. Siegburg – Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises hat in seiner Sitzung am 31. März 2022 eine Neuerung der Geltungsbereiche der Landschaftspläne Nr. 7 und Nr. 10 (LP 7 und 10) beschlossen.
Im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans Nr. 7 haben sich auch die Gremien der Stadt
Lohmar mit dem Vorentwurf befasst. Dabei wurde thematisiert, dass das Stadtgebiet Lohmar gleich von drei Landschaftsplänen abgedeckt wird. Das hat historische Gründe, ist aber wegen der vielen Verfahren und unterschiedlichen Planungsstände eher unpraktisch.
Der Stadtrat hat deshalb vorgeschlagen, die Lohmarer Teile des Landschaftsplans Nr. 7 (LP 7) auszuklammern, das Verfahren des LP 7 hier nicht fortzuführen und diese Teile dem anderen Landschaftsplan im Stadtgebiet (Nr. 10, „Naafbachtal“) zuzuschlagen, der ebenfalls überarbeitet werden soll. Dadurch werde das Stadtgebiet (mit Ausnahme des Sonderfalls Wahner Heide) nur noch von einem Landschaftsplan-Gebiet abgedeckt.
Diesem Vorschlag ist der Kreistag mit seinem aktuellem Beschluss gefolgt. Der neue Landschaftsplan Nr. 7 beschränkt sich jetzt folgerichtig auf Troisdorf, Siegburg und Sankt Augustin. Der Landschaftsplan Nr. 10 („Naafbachtal“ LP 10) wird parallel um den Bereich des Lohmarer Stadtgebietes erweitert, der zum jetzigen Zeitpunkt noch im Geltungsbereich des Landschaftsplan Nr. 7 liegt. Für Lohmar folgt dann zu einem späteren Zeitpunkt der Landschaftsplan Nr. 10.
Dieser Bereich – so beschloss es der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises – soll künftig den Namen „Landschaftsplan Nr. 10 Lohmar-Naafbachtal“ tragen.
Hintergrund: Vor vielen Jahren wurde der Rhein-Sieg-Kreis in diverse Plangebiete für die Landschaftspläne klassifiziert. In diesen Landschaftsplänen legt der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises primär die Landschafts- und Naturschutzgebiete näher fest – darüber hinaus werden auch die Pflegemaßnahmen in der freien Natur geplant. In dieser früheren Klassifizierung des Kreisgebietes haben die kommunalen Grenzen keine Rolle gespielt, sondern man richtete sich nach den naturräumlichen Normen. Dies resultiert manchmal in Schwierigkeiten hinsichtlich des Planverfahrens. In einigen Fällen haben die Kommunen mehrere Landschaftspläne, und die dazugehörigen Verfahrensprozesse müssen in mehreren Kommunen abgewickelt werden.