Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Augsburg/Schwaben (ots)
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls vergangenen Frei-tag in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.
Im Bereich des Hauptzollamts Augsburg waren 68 Beschäftigte des Zolls im Einsatz und befragten 182 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Insgesamt wurden 111 Fahrzeuge kontrolliert. Unterstützt wurde die FKS von 13 Beschäftigten der Polizei und zwei Beschäftigten des Bundesamtes für Güterverkehr. Die Prüfung der Geschäftsunterlagen bei 31 Unternehmen wird Klarheit bringen, ob in jeweils einem Fall Scheinselbständigkeit, illegale Arbeitneh-merüberlassung oder Ausländerbeschäftigung vorliegt. Ebenso wird bei der sich anschließen-den Geschäftsunterlagenprüfung in den entsprechenden Unternehmen festgestellt, ob z. B. der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich bezahlt worden ist.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro/Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro/Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte “Scheinselbstständige” angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbstständig tätig zu sein. Tat-sächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.
Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das “fahrende Personal” ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Symbolfoto: Hauptzollamt Augsburg – Kontrollstelle an der Bundesstraße
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de .
Der Zoll bildet aus: www.zoll-karriere.de
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Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Ute Greulich-Stadlmayer
Telefon: 0821/5012-161
E-Mail: Ute.Greulich-Stadlmayer@zoll.bund.de
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