Fr. Aug 9th, 2024

Augsburg/Schwaben/Ingolstadt (ots)

Das Hauptzollamt Augsburg mit seinen sechs Zollämtern in Augsburg (Göggingen), In-golstadt, Donauwörth, Kempten, Memmingen und Lindau (Hörbranz-Autobahn) informiert alle Bürgerinnen und Bürger über wichtige Änderungen bei der Abfertigung von Sendungen im internationalen Online-Handel.

Foto: Hauptzollamt Augsburg, Postzollabfertigung

Zur Jahresmitte treten im Rahmen des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets umfang-reiche Änderungen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel in Kraft. Ab diesem Zeit-punkt sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Die derzeiti-ge Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, wird damit entfallen. Nur Einfuhrabgaben von weniger als einem Euro wer-den nicht erhoben. Darüber hinaus müssen künftig alle kommerziellen Post- und Kuriersen-dungen aus Nicht-EU-Staaten in elektronischer Form beim Zoll angemeldet werden.

Durch die Abschaffung der Wertgrenze werden Wettbewerbsnachteile für heimische Unter-nehmen beseitigt. Während inländische Händler unabhängig vom Wert der verkauften Waren die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen, können Unternehmen von außerhalb der EU bislang von der Freigrenze profitieren und so Versandprodukte kostengünstiger in der EU vertreiben. Gleichzeitig wird mit dieser Rechtsänderung dem Umsatzsteuerbetrug im Online-handel strukturell entgegenwirkt. Denn Sendungen werden oftmals vorsätzlich unterfakturiert und so die Wertgrenze missbräuchlich ausgenutzt.

Die neuen Bestimmungen bedeuten für die meisten Online-Besteller aber keinen zusätzlichen Aufwand. Wie auch bisher üblich, übernimmt in der Regel der beauftragte Beförderer (Post-, Kurier- und Expressdienstleister) die Zollabwicklung und tritt für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Die Sendungsempfänger zahlen die verauslagten Einfuhrabgaben dann bei der Auslieferung an den Zusteller zurück.

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