Der Schutz der Verbraucher gehört zu den Kernaufgaben zöllnerischen Handelns.
Mit seinen Kontrollen leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.
Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnen-land statt.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Prüfung von Waren in Bezug auf die Produktsicherheit. Mit den hierfür geltenden Vorschriften soll erreicht werden, dass nur sichere Produkte auf den Markt innerhalb der Europäischen Union gelangen.
“Vor allem im internationalen Postversand stellen unsere Kolleginnen und Kollegen immer wieder Produkte fest, bei denen der Verdacht besteht, dass die diesbezüglichen Voraussetzungen für eine Einfuhr nicht erfüllt sind.”, erläutert Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden.
Erste Anhaltspunkte hierfür können zum Beispiel fehlende Herstellerangaben, zweifelhafte CE-Kennzeichnungen oder das Fehlen von Gebrauchsanleitungen in deutscher Sprache sein.
In diesen Fällen werden die hierfür zuständigen Fachbehörden informiert, die die Waren hinsichtlich ihrer Einfuhrfähigkeit prüfen.
Im Jahr 2019 wurden durch die Zollämter des Hauptzollamtes Dresden rund 2.700 Produkte zur Prüfung und Entscheidung an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden übergeben.
Beispielhaft führt die Pressesprecherin elektrische Geräte und Zubehör, Smartphones, Spielwaren, Kosmetikprodukte, aber auch Massage- oder Tätowiergeräte an.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für derartige Produkte übernehmen die anonymen Hersteller weder Haftung noch Verantwortung. “Verbraucher sind stets gut beraten Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden”, rät Heike Wilsdorf.
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