78 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund waren am 9. Juni 2021 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung erfolgreich im Einsatz.
Sie überprüften im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, 44 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche und die dort 143 tätigen Arbeitnehmer*innen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die rechtmäßige Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns sicherzustellen, sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern aufzudecken.
Bei den Kontrollen ergaben sich 13 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
drei Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes,
acht Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder
Beitragszahlung an die Sozialversicherungen, und
zwei Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis).
In einem Fall in Dortmund wurde eine 45-jährige Frau angetroffen, die keine Ausweispapiere vorlegen konnte. Sie gab sich bei der Befragung zunächst als niederländische Staatsangehörige aus. Bei der Überprüfung der Daten gab es jedoch Unstimmigkeiten, sodass im Rahmen einer ID-Feststellung der Pass eingesehen werden sollte. Sie räumte daraufhin kurz vor Ein-treffen an ihrer angeblichen Wohnadresse ein, eine andere Person zu sein.
An ihrem tatsächlichen Aufenthaltsort übergab sie dann ihren ghanaischen Reisepass, ohne Aufenthaltstitel für einen Aufenthalt und eine Beschäftigung in Deutschland.
Nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen illegalen Aufenthalts wurde sie vorläufig festgenommen und vernommen. Sie räumte ein, bereits seit 2 Jahren mit den falschen Personalien
illegal gearbeitet zu haben. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde sie der Ausländerbehörde überstellt.
Gegen den Arbeitgeber werden nun strafrechtliche Konsequenzen geprüft. Auch gegen die Person, die mutmaßlich ihre Papiere “zur Verfügung” gestellt haben soll, damit die Beschul-digte in Deutschland arbeiten konnte, wird ermittelt.