Eines der grundlegendsten Verbraucherrechte ist das Recht auf Sicherheit. Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland trägt hierzu erheblich bei und findet nicht nur an der Grenze, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.
Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren nicht gesetzeskonform oder sogar gefährlich sind, werden sie aus dem Verkehr gezogen, um die Bürger und Bürgerinnen vor Schaden zu
bewahren. Zu Unrecht verwendete Prüfsiegel, unsicheres Kinderspielzeug oder nicht zugelassene Arzneimittel sind nur einige Beispiele, warum der Zoll bei den Kontrollen genau hinschaut und eng mit den Fachbehörden zusammenarbeitet.
Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen. Für solche Produkte übernehmen die anonymen Hersteller natürlich weder Haftung noch Verantwortung.
“Verbraucher sind stets gut beraten, Originalprodukte zu kaufen, bei denen die Hersteller eine Garantie bieten und die Waren vor allem nicht zur versteckten Gefahr für Gesundheit und Leben werden”, so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.
Bei den Zollämtern im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund wurden im Jahr 2019 insgesamt 41.394 Plagiate aus dem Verkehr gezogen, u.a. gefälschte elektrische und elektronische Waren, Mobiltelefone, Kleidung, Schuhe, Handtaschen, Parfüm und Armbanduhren nobler Markennamen. Der Wert der beschlagnahmten Waren lag bei über einer Million Euro.
In einem Fall aus Dezember 2020 wollte ein Zollbeteiligter beim Zollamt Ost in Dortmund 9.000 Stück “Panzerglasfolien” zur Verwendung bei Smartphones einer bestimmten Marke, deren Name auf der Verpackung auch verwendet wurde, zur Einfuhr aus China anmelden. Lizenzunterlagen für den Import von Waren des Rechtsinhabers konnte er aber nicht vorlegen.
Da ein Verstoß im Zusammenhang mit dem gewerblichen Rechtsschutz nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden die Panzerglasfolien vom Zoll zurückgehalten und der Rechtsinhaber informiert.
Der Rechtsinhaber bestätigte, dass die Waren seine geschützten geistigen Eigentumsrechte verletzen. Das heißt, es lag keine Erlaubnis vor, dass die Marke namentlich auf den Produkten benutzt werden durfte. Die Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung wurde vom Markeninhaber beantragt.
Zusatzinformation Marken- und Produktpiraterie:
Mit der steigenden Nachfrage des Verbrauchers nach Markenprodukten wächst auch die Zahl der Fälschungen und Plagiate. Das sind Produkte, die widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen versehen sind und deren Aussehen den Verbraucher bewusst über Herkunft und Qualität täuschen. Der überwiegende Teil der schutzrechtsverletzenden Waren kommt aus Nicht-EU-Staaten. Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung.
Inhaber von Rechten geistigen Eigentums können bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen und damit ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.
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