Das Hauptzollamt Hannover kontrollierte am vergangenen Freitag im Rahmen einer bundesweiten Aktion mit dem Schwerpunkt Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe über 100 Arbeitnehmer.
Insgesamt waren über 30 Zöllner mit Unterstützung anderer Behörden wie Polizei und Gewerbeaufsichtsamt in Hannover, Lüneburg und Umgebung im Einsatz.
Bei den insgesamt in Hannover und Umgebung zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragten 52 Personen ergab sich in 21 Fällen der Verdacht auf eine Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns. In vier weiteren Fällen besteht der Verdacht, dass Sozialleistungsempfänger ihre Einkünfte nicht oder nicht vollständig beim Leistungsträger angezeigt haben.
“Es ist wirklich erschreckend, dass über ein Drittel der am Freitag in Hannover und Umgebung Befragten nach bisherigen Erkenntnissen unter dem Mindestlohn beschäftigt wird. Dies zeigt wie enorm wichtig die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist.”, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.
Die Zöllner am Standort Lüneburg überprüften an unterschiedlichen Kontrollpunkten insgesamt 54 Arbeitnehmer unterschiedlicher Branchen und befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Auch hier ergab sich in vier Fällen der Verdacht, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitsaufnahme nicht bzw. nicht ordnungsgemäß dem Leistungsträger anzeigten. Zwei weitere Personen wurden nach bisherigen Erkenntnissen unter Mindestlohn beschäftigt. Darüber hinaus besteht in zwei Fällen der Verdacht, dass Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden.
Die weiteren Überprüfungen und Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation:
Seit dem 01.07.2021 beläuft sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 EUR die Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Seit dem 01.07.2021 beläuft sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,60 EUR die Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Hannover
Pressesprecherin
Joline Kassner
Telefon: 0511/37414-512
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de
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