Aufmerksamen Blicken eines Zöllners vom Zollamt Heilbronn entging bei einer angemeldeten Wareneinfuhr aus Großbritannien Ende April nicht, dass die ursprünglich aus China stammenden Produkte nicht ohne Weiteres eingeführt werden durften.
Da sowohl für die Umverpackung als auch für die Kopfhörer selbst Schutzrechte für das Design und als Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt hinterlegt sind, wurde die angemeldete Warenabfertigung von insgesamt 750 Kopfhörerpaaren ausgesetzt.
Dem Rechteinhaber wurde Gelegenheit gegeben, zu prüfen, ob die Waren rechtmäßig hergestellt wurden und daher eingeführt werden dürfen.
Der Rechtsvertreter des Unternehmens, dessen geistige Eigentumsrechte von der beabsichtigten Einfuhr betroffen sind, hat zwischenzeitlich eine Rechtsverletzung festgestellt und daher die Vernichtung der Kopfhörer beantragt. Für die dafür entstehenden Kosten muss der Einführer aufkommen.
Ein Geschmacksmuster bzw. das Design schützt die Erscheinungsform dreidimensionaler Gegenstände (z.B. die Form der Kopfhörer) und zweidimensionaler Darstellungen (z.B. das Muster von Papierservietten o.ä.).
Zusatzinformationen:
Trotz des freien Warenverkehrs und globalisierten Handels sind beim Im- und Export bestimmter Waren Einschränkungen zu beachten, die dazu dienen, gefährdete Bereiche besonders zu schützen. Diese Sonderreglungen, die sich sowohl aus nationalem wie auch aus europäischem Recht ergeben, können die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr beschränken (sogenannte Verbote und Beschränkungen). Mittlerweile gibt es kaum noch Produkte, die nicht gefälscht werden. Der überwiegende Teil rechtsverletzender Produkte wird in Drittländern produziert. Von dort versuchen die Fälscher ihre Produkte über die EU-Außengrenzen auf den europäischen Markt zu liefern. Fälscher nutzen illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse, ohne die Kosten und unternehmerische Risiken zu tragen. Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität. Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls in München ist der bundesweite Ansprechpartner für alle Rechteinhaber (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050 oder -1051
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