So. Okt 6th, 2024

Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Eines der grundlegenden Verbraucherrechte ist das auf Sicherheit.
Die Überwachung des internationalen Warenverkehrs nach oder aus Deutschland durch die Zollverwaltung trägt hierzu erheblich bei. Diese Überwachung im Rahmen der Zollabfertigung findet nicht nur an den Grenzen – wie am Flughafen Nürnberg -, sondern auch an den Zollämtern im Binnenland statt.

Stellt der Zoll dabei bedenkliche Waren – wie zum Beispiel möglicherweise mit Schadstoffen belastete Lebensmittel, Elektrogeräte ohne Prüfkennzeichen, unsicheres Kinderspielzeug oder verdächtige Chemikalien – fest, werden diese der jeweiligen Fachbehörde zur Prüfung übergeben. Wenn die Waren für Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr darstellen, werden sie beschlagnahmt und vernichtet.

Häufig handelt es sich bei solchen Waren auch um Produktfälschungen.

“Die Marken- und Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue Arbeitsplätze – insbesondere in einem Land wie Deutschland, in dem hochwertige Produkte hergestellt werden. Mit dem riesigen Warenangebot im Internet gelangen gefälschte Produkte verstärkt per Post nach Hause. Doch Verbraucher sollten bedenken, dass Fälschungen gefährlich für die Gesundheit sein können und sie
keinerlei Ansprüche gegenüber dem Originalhersteller haben.”, so Simone Tatay aus der Pressestelle des Hauptzollamts Nürnberg.

Erst letzte Woche hat die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg drei Pakete aus Tschechien sichergestellt, in denen 550 gefälschte Parfüme enthalten waren. Gegen die drei Empfänger in Deutschland wurde ein Strafverfahren
wegen Verstoß gegen das Markenrecht eingeleitet.

Ausführliche Informationen finden Sie auch unter www.zoll.de.

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