Fr. Sep 27th, 2024

Am 9. Juni 2021 beteiligten sich 37 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Potsdam erfolgreich an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Ziel der Maßnahme war die Branche der Gebäudereiniger.

Im Rahmen der Schwerpunktprüfung haben die Zollbediensteten in 24 Prüfobjekten insgesamt 71 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.
Bei den Prüfobjekten handelte es sich um Supermärkte, Kitas und Schulen in Neuruppin Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Michendorf, Teltow und Kleinmachnow sowie Rasthöfe entlang der Bundesautobahnen 2 und 10.

Im Laufe der Prüfungen haben die Beamtinnen und Beamten sieben ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer festgestellt, die ohne die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen ihrer Arbeit nachgingen. Bei fünf der Personen kommt erschwerend hinzu, dass sie sich mit gefälschten Personaldokumenten ausgewiesen haben.
Die Zöllnerinnen und Zöllner haben die entsprechenden Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Urkundenfälschung noch vor Ort eingeleitet.

“In mindestens 14 weiteren Fällen haben wir Anhaltspunkte für Zuwiderhandlungen festgestellt. So haben Arbeitgeber möglicherweise nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt, das Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut und nicht an die Sozialversicherungsträger abgeführt. Vermutlich haben Arbeitgeber Beschäftigte gar nicht bei den Sozialversicherungen gemeldet. Hierzu dauern die Ermittlungen des Hauptzollamts noch an”, sagt Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam.

Zusatzinformationen:

Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des allgemeinen Mindestlohnes werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.

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