In den ersten zwei Wochen des neuen Jahres wurden trotz verschärfter Reisebedingungen und bekannter verstärkter Grenzkontrollen von den zwei Kontrolleinheiten des Hauptzollamts Rosenheim insgesamt 39 Strafverfahren eingeleitet.
Anhand der unterschiedlichen Verstöße ist die Aufgabenvielfalt des Zolls gut zu erkennen! So wurden die Zollbeamten im Betäubungsmittelsektor 13-mal fündig, auch im Bereich des Waffenrechts sind 12 Verstöße festgestellt worden, wobei sich darunter auch ein Fall mit 47 Schuss Gewehrmunition befand. Im letzten Jahr immer häufiger auftretenden Verstöße gegen die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes werden wohl auch im Jahr 2021 weiter die Zöllner beschäftigen, wie ein neuer Fall in diesem Bereich schon zeigte. Im Verbrauchsteuersektor, der zum Kernbereich der Aufgaben des Zolls als Teil der Bundesfinanzverwaltung zählt, wurden insgesamt 16.500 Stück unversteuerte Zigaretten und mehr als 5,5 kg Tabakfeinschnitt sichergestellt, diesbezügliche Strafverfahren eingeleitet und knapp 3.000 Euro Tabaksteuer erhoben.
Gleich 9-mal mussten die Kontrollbeamten Verstößen auf dem Gebiet der Kfz-Steuer nachgehen. Bei einer Falschanmeldung von über die Grenze mitgeführten Bargeldes musste der Betroffene 2.500 EUR Sicherheit für die zu erwartende Strafe und Kosten hinterlegen. Aber nicht nur Bargeld, sondern auch in die EU eingeschmuggelter Goldschmuck mit einem Zollwert von 8000 Euro, wurde bei einer Kontrolle vorgefunden. Hierfür sind Einfuhrabgaben in Höhe von 1.700 Euro angefallen.
Sofern bei einer Zollkontrolle der Verdacht eines Gesetzesverstoßes besteht, für dessen Verfolgung der Zoll nicht originär zuständig ist, werden die Vorgänge an die zuständigen Behörden übergeben. 9-mal wurde deshalb die Landespolizei mit solchen Fällen befasst, unter denen auch eine offensichtliche Trunkenheitsfahrt war, bei dem der anschließende Alkoholtest beim Fahrer 1,3 Promille ergab.
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