Erster Ansprechpartner bei der Versorgung mit Zahnersatz ist immer der „Hauszahnarzt“. Er kennt den Patienten und seine Krankengeschichte (Anamnese) meist über viele Jahre. Voraussetzung für die Planung von Zahnersatz ist eine umfangreiche und ausführliche zahnärztliche Untersuchung und Diagnostik. In einem ausführlichen Gespräch klärt der Zahnarzt über die verschiedenen Möglichkeiten mit Zahnersatz auf und bespricht die jeweiligen Vorteile und Risiken. Unter Berücksichtigung der Erwartungshaltung des Patienten an seinen zukünftigen Zahnersatz erstellt der Zahnarzt einen individuellen Behandlungsplan. Dabei ist er auch verpflichtet, die Kosten für die verschiedenen Versorgungsformen (z.B. Brücke oder Implantat mit Krone) aufzuzeigen. Insbesondere müssen gesetzlich krankenversicherte Patienten über die Möglichkeit der Regelversorgung aufgeklärt werden. Wählt der Patient eine Implantatversorgung, muss entschieden werden, wer die weiteren Behandlungsschritte durchführt. Denn nicht jeder Zahnarzt setzt die Implantate selbst. So kann es sein, dass der „Hauszahnarzt“ selber Erfahrungen beim Setzen der Implantate hat oder er aber im Team mit einem auf das Einsetzen von Implantaten spezialisierten Zahnarzt zusammenarbeitet. Oftmals plant der Hauszahnarzt die Zahnersatzkonstruktion und legt die notwendigen Implantate dabei fest. Der chirurgisch versierte Kollege prüft diese Planung aus seiner Sicht und führt dann das Einsetzen der Implantate im Kieferknochen durch. Nachdem das Implantat fest genug eingeheilt ist, führt der Hauszahnarzt die Zahnersatzversorgung durch. Es kann aber auch sein, dass der Implantologe die Versorgung vollständig übernimmt. proDente-Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt über seine Erfahrungen im Hinblick auf eine Implantatversorgung.
Fortbildung ist nicht gleich Fortbildung
Zahnärzte können sich im Fachbereich Implantologie bei zahnärztlichen Fachgesellschaften, Zahnärztekammern sowie bei kommerziellen Anbietern weiterbilden. „Bei den einzelnen Fortbildungsprogrammen gibt es jedoch deutliche Qualitätsunterschiede“, verdeutlicht Prof. Dr. Frank Schwarz, Direktor der Poliklinik für Zahnärztliche Chirurgie und Implantologie am Carolinum in Frankfurt und Fachzahnarzt für Oralchirurgie. „Wir empfehlen Patienten, sich an Zertifikaten von zahnärztlichen Fachgesellschaften und Berufsverbänden zu orientieren. Häufig hängen Zahnärzte die Nachweise über ihre Fortbildungen in der Praxis aus. Patienten können aber auch gezielt nachfragen“, so Schwarz.
Auf Nummer sicher gehen
So ist das Zertifikat „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ ein Nachweis dafür, dass sich der Zahnarzt bei einer wissenschaftlichen Gesellschaft (z.B. Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI), Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DZI), Deutsche Gesellschaft für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (DGMKG) fortgebildet hat und eine bestimmte Anzahl an Behandlungsfällen vorweisen kann. Die Voraussetzungen für den Erwerb des Zertifikats wurden von den verschiedenen zahnmedizinischen Fachgesellschaften genau festgelegt. Alle fünf Jahre ist ein erneuter Nachweis über die implantologische Tätigkeit notwendig. Patienten können zertifizierte Zahnärzte dieser Fachgesellschaften in ihrer Region unter folgendem Link finden: www.konsensuskonferenz-implantologie.eu
Wer sich über seine Landeszahnärztekammer informieren möchte, findet den Kontakt zu seiner Kammer im Internetangebot von proDente unter www.prodente.de/zahnarztsuche.html
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