(Mynewsdesk) Die unternehmensübergreifende Vernetzung zur Industrie 4.0 wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf. Sie standen im Mittelpunkt der Tagung „Rechtliche Herausforderungen der Industrie 4.0“, zu der acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften zusammen mit der Universität Kassel und der Plattform Industrie 4.0 am 8. Mai ins dbb forum berlin eingeladen hatten. Zeitgleich veröffentlichte der Wissenschaftliche Beirat der Plattform Industrie 4.0 eine Publikation, die einen Überblick über das Tagungsthema gibt: www.acatech.de/industrie40 (http://www.acatech.de/industrie40)
Mit der Tagung möchte der Beirat eine überfällige Debatte anstoßen: Viele Unternehmen weltweit arbeiten mit Hochdruck an Industrie 4.0, obwohl der Rechtsrahmen noch Fragen aufwirft. Wer hat die Datenhoheit in der vernetzten Wirtschaft? Welche rechtlichen Leitplanken brauchen die offenen, über das Internet verbundenen Systeme der Industrie 4.0? Viele dieser Fragen standen nicht nur im Mittelpunkt der Tagung, sondern werden auch in der Broschüre „Industrie 4.0 und das Recht“ ausführlich erläutert. „Wenn entscheidende Rechtsfragen nicht geklärt sind, kann Industrie 4.0 keine Akzeptanz finden. Besonders kleine und mittlere Unternehmen scheuen rechtliches Glatteis“, sagt der wissenschaftliche Leiter der Tagung und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Plattform Industrie 4.0, Professor Gerrit Hornung von der Universität Kassel.
Die Zusammenarbeit von Menschen und selbstlernenden Systemen wirft Haftungsfragen auf: In der vernetzen Fabrik „weiß“ das Werkstück, wie es bearbeitet werden muss und wohin es in der Fabrik transportiert werden muss. Die Produktionsmaschine kennt die Bearbeitungsschritte, das Förderband die Transportrichtung, während Menschen den Gesamtprozess steuern. Doch wer haftet bei Fehlern oder Schäden? Technische Vorkehrungen wie eine rechtssichere Dokumentation von Abläufen und Verarbeitungsschritten oder auch die Klärung von Beweislastverteilungen werden immer wichtiger.
Der Wandel zur Industrie 4.0 hat auch tiefgreifende Auswirkungen auf Themen beispielsweise im Bereich Arbeits- und Datenschutz. Ein Beispiel: Assistenzsysteme wie Datenbrillen erleichtern die Arbeit, erheben aber auch personenbezogene Daten. Diese Daten müssen besonders geschützt werden. „An vielen Stellen müssen wir klären, wem die Daten gehören, wie sie geteilt und ausgewertet werden dürfen und wie mit ihnen Handel getrieben werden kann“, erklärt Gerrit Hornung.
Der unter Federführung von acatech geleitete Beirat begleitet die Plattform Industrie 4.0 bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der vorliegenden Forschungsempfehlungen durch die Industrie. „Industrie 4.0 wirft komplexe Rechtsfragen auf. Wir müssen dringend überprüfen, ob der gültige Rechtsrahmen für den Schritt in die Industrie 4.0 ausreicht“, sagt Gerrit Hornung. Insbesondere für kleine und mittelständige Unternehmen ist die Rechtssicherheit ein wichtiges Argument für den Aufbruch in die Industrie 4.0.
Weiterführende Informationen
Industrie 4.0 und das Recht: Drei zentrale Herausforderungen, Prof. Dr. Gerrit Hornung / Kai Hofmann, Universität Kassel. Kostenloser Download der Publikation unter:
http://www.acatech.de/de/publikationen/stellungnahmen/kooperationen/detail/artikel/industrie-40-und-das-recht-drei-zentrale-herausforderungen.html
Informationen zu Veranstaltung:
http://www.acatech.de/de/aktuelles-presse/veranstaltungen/veranstaltung/kalender/event/2017/05/08/rechtliche-herausforderungen-der-industrie-40/tx_cal_phpicalendar/view-list%7Cpage_id-2789.html
Wissenschaftlicher Beirat der Plattform Industrie 4.0:
http://www.acatech.de/de/projekte/projekte/wissenschaftlicher-beirat-industrie-40-phase-ii.html
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