Frankfurt, 6. Juni 2018 – Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine der beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland und genießt nicht zuletzt aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben ein hohes Ansehen. Gründung, Betrieb und Schließung einer GmbH unterliegen bestimmten Formvorgaben, die eingehalten werden müssen. In einem neuen Merkblatt geben die Notare der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare aus Frankfurt einen Überblick über den Prozess, der zur Schließung einer GmbH notwendig ist, sowie eine Formulierungshilfe zur Anzeige der GmbH-Auflösung im Bundesanzeiger.
“Die Schließung einer GmbH erfolgt grundsätzlich in einem dreistufigen Prozess”, erläutert Notarin Bettina Selzer hierzu: “Auflösung, Liquidation und Löschung”.
Die Auflösung der GmbH erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und muss dann beim Handelsregister angemeldet werden. Hierzu ist der Antrag auf Löschung der GmbH bei einem Notar zu unterschreiben, der ihn elektronisch ans Handelsregister weiterleitet.
Ist dies erledigt, folgt die Liquidationsphase. Der Gesetzgeber sieht bis zur endgültigen Löschung der GmbH aus dem Handelsregister ein Sperrjahr vor. Die Auflösung der GmbH ist zusammen mit einem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Erforderliche Abwicklungsmaßnahmen wie der Ausgleich von Forderungen und die Verteilung des Gesellschaftsvermögens sind durchzuführen. Die Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter ist jedoch erst nach Ablauf des Sperrjahres zulässig und nach Tilgung aller Schulden.
Nach Durchführung der Liquidation und Ablauf des Sperrjahres kann nun die Löschung der GmbH beim Handelsregister beantragt werden. Auch dies erfolgt in notariell beglaubigter Form. Bücher und Schriften der Gesellschaft sind anschließend für eine Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.
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(Blog der Nortarinnen)
Über Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare, Frankfurt
Als vereidigte Notare in Frankfurt bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen, deren Einhaltung durch Mitwirkung des Notars sichergestellt wird.
Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Notare beraten auch in Vertragsangelegenheiten, bei denen ihre Mitwirkung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wie beispielsweise bei der Errichtung eines rechtsgültigen Testaments und sorgen hier für Rechtssicherheit.
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Tag-It: GmbH Recht, Notar, Auflösung, Löschung, Liquidation, Gesellschaftervertrag, Gesellschafterbeschluss, Beglaubigung, Antrag Handelsregister, Verteilung Gesellschaftsvermögen, Sperrjahr, unterschreiben, unterzeichnen, Notariat, Frankfurt, Notarin
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