Lombardium-Skandal: Beunruhigende Entwicklung für die Lombardium Betroffenen – auch Lombard Classic 3 KG meldet Insolvenz an – Totalschaden für Anleger droht
Am 04.05.2017 hat das Amtsgericht Chemnitz die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG angeordnet. Rechtsanwalt Frank Rüdiger Scheffler ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Insolvenzkette rund um den Lombardium-Skandal
Der Vorgang reiht sich nahtlos ein in die Insolvenzkette rund um die Unternehmen des “Lombardium”-Verbundes aus Hamburg. Nach der Insolvenz der Lombardium Hamburg KG, die als Hauptschuldner der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG (LC3) fungierte, war die Insolvenz der LC3 zu erwarten gewesen. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke vertritt eine Vielzahl geschädigter Mandanten und hat bereits Erfahrung in der gerichtlichen Aufarbeitung des Lombardium-Skandals.
Unternehmen Lombardium-Konzern: Fidentum GmbH – Erste Oderfelder GmbH & Co. KG – LC2 – LC3
Er erklärt: “Nachdem durch die Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber der Lombardium Hamburg KG im Dezember 2015 bekannt wurde, dass diese unerlaubte Geschäfte betrieben hatte, fielen die Unternehmen des Lombardium-Konzerns wie Dominosteine. Zunächst traf es die prospektverantwortliche Fidentum GmbH, die auch den Vertrieb des Kapitalanlagenproduktes organisiert hatte, dann die Erste Oderfelder GmbH & Co. KG, die für die ersten Tranchen der Lombard-Anlagen der Vertragspartner der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter war. Schon hier schlug die Empörung der Anleger große Wellen, als bekannt wurde, dass von den mutmaßlich eingesammelten über 100 Mio. Euro nur ein unterer einstelliger Prozentbereich übrige geblieben ist und der Insolvenzverwalter möglicherweise sogar noch die bisherigen Ausschüttungen zurückverlangt. Die Erste Oderfelder KG (auch als LC 2 bekannt) hatte das Geld der Anleger, ebenso wie die jetzt insolvente LC 3, weiter verliehen an die Lombardium Hamburg KG, die wiederum ebenfalls Insolvenz anmelden musste. Damit bestand auch für die LC 3 zu keinem Zeitpunkt mehr die Möglichkeit, wirtschaftlich auf die Beine zu kommen und das Geld der Anleger zurückzuzahlen. Die Insolvenz ist logische Folge der anscheinend planwidrigen Mittelfehlverwendung bei der Lombardium Hamburg KG. Die gerichtliche Aufarbeitung des Falles in zivilrechtlicher Hinsicht dürfte sich jetzt auf eine Haftung der Vertriebsgesellschaften und Kapitalanlagenberater konzentrieren”, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Wie geht es weiter – Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger – Haftung und Schadensersatzanforderungen?
Im Frühjahr 2016 hatte die Staatsanwaltschaft in Hamburg eine groß angelegte Durchsuchung der Geschäftsräume des Lombardium-Konzerns vorgenommen, ohne dass bisher eine Anklageerhebung bekannt geworden ist. Zivilrechtlich sind Anleger bereits erfolgreich gegen die LC 2 auf Rückzahlung ihrer Einlagen vorgegangen, allerdings ging die Erste Oderfelder KG in die Insolvenz, bevor Rechtskraft eintreten konnte. Da die ursprünglichen Verträge mit der Fondgesellschaft somit nicht mehr erfüllt werden können, konzentrieren sich die Ansprüche der Anleger jetzt zwangsläufig auf Schadensersatzforderungen. Ansprüche gegen die Vertriebsgesellschaften und die Berater können geltend gemacht werden, da die prospektverantwortliche Gesellschaft Fidentum GmbH zwischenzeitlich ebenfalls insolvent gegangen ist. Geprüft wird, ob die Komplementärsgesellschaften der Ersten Oderfelder KG und auch der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG wirtschaftlich in der Lage sind, die immensen Schäden der Anleger begleichen zu können.
“Bereits Anfang 2017 haben Röhlke Rechtsanwälte ein Urteil für eine hier vertretene Mandantin gegen einen Kapitalanlagenberater der LC 3 vor dem Landgericht Leipzig erwirkt. Es handelt sich zwar bisher nur um ein Versäumnisurteil, gegen das der Vermittler Einspruch eingelegt hat. Ein solches Urteil ergeht aber nur, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass die Argumentation der Klägerseite Sinn macht und das begehrte Klageziel trägt. Wir hatten vorgetragen, dass der Berater zum Zeitpunkt der Vermittlung der Beteiligung an der LC 3, konkret war es eine Vermittlung im Januar 2014, bereits wissen konnte, dass die Lombardium Hamburg KG unerlaubte Geschäfte betreibt. Denn die Vertriebe haben bereits im November 2013 eine Liste mit Pfandgegenständen bekommen, in der die illegalen Inhabergrundschuldgeschäfte aufgeführt waren. Schon deswegen hätte hier eine erhöhte Aufklärungspflicht bestanden”, meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Fazit: Hoffnung für betroffene Anleger – die Vermögensschadenshaftpflicht für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler?
Da seit einigen Jahren die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht vor Genehmigung der Versicherungsvermittlung und Finanzanlagenvermittlung besteht, haben betroffne Anleger hier im Falle eines gerichtlichen Erfolges durchaus Optionen, so die Erfahrungen des Berliner Juristen. Allen betroffenen Anlegern ist geraten, umgehend anwaltlichen Rat aufzusuchen, um weiteren Schaden abzuwenden. Röhlke Rechtsanwälte stehen für weitere Informationen und eine kostenfreie Ersteinschätzung gerne unter 030.71520671 und office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
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